Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer in den Stammdaten für die Nutzung der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA Plus) eintragen oder ändern lassen
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie Waren mit der IAA Plus zur Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft anmelden möchten, müssen Sie sich zunächst mit einem ELSTER-Zertifikat authentifizieren. In den bei Ihrer EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number; Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) hinterlegten Stammdaten muss die Steuernummer beziehungsweise Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) gespeichert sein, die dem zur Anmeldung verwendeten ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt.
Um eine neue Steuernummer oder Steuer-ID in die Stammdaten einzutragen oder den Eintrag zu ändern, zum Beispiel, weil Ihnen bei erster Eintragung der Stammdaten ein Tippfehler unterlaufen und deshalb eine Anmeldung in der IAA Plus nicht erfolgreich ist, müssen Sie dafür ausschließlich per Fax einen Antrag beim Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion stellen.
Weitere Informationen
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzung
Sie wollen Ihre Steuernummer oder Steuer-ID, die dem für die Anmeldung in der IAA Plus genutzten ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt, in den Stammdaten der EORI-Nummer eintragen oder ändern lassen.
Gebühr
Für Sie entstehen keine Kosten.
Ablauf
Sie können Ihre Steuernummer oder Steuer-ID auf Antrag ausschließlich per Fax an die Generalzolldirektion eintragen oder ändern lassen.
- Gehen Sie auf die Internetseite der Zolldirektion und laden Sie den "Antrag auf Eintragung/Änderung der Steuernummer/Steueridentifikationsnummer" (Formular 033082) herunter, drucken Sie ihn aus und füllen Sie ihn aus.
- Senden Sie den Antrag per Fax an das Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Fristen
Für Sie gibt es keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 2 Werktage.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 6 Verordnung (EU) Nummer 952/2013 (Unionszollkodex)
- § 8a Zollverordnung (ZollV)
- Verfahrensanweisung ATLAS
Rechtsbehelf
Bei den Änderungen der Stammdaten werden keine anfechtbaren Verwaltungsakte erstellt und bekannt gegeben.
Bundesministerium der Finanzen
21.07.2021
