Vorschriften für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit
Zuständige Stelle
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Ausführliche Beschreibung
Vorschriften für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit
Ein Antrag auf Änderung der Geschlechtszugehörigkeit muss persönlich beim Amtsgericht des Wohnortes gestellt werden. Ein ausländischer Staatsangehöriger kann den Antrag stellen, wenn sein Heimatrecht keine dem deutschen Transsexuellenrecht vergleichbare Regelungen kennt.
Da in Deutschland die transseuellenrechtlichen Regelungen von den Amtsgerichten ausgeführt werden, empfiehlt sich bei weitergehenden Fragen eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amtsgericht .
Weitere Informationen
Formulare
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Voraussetzung
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Gebühr
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Ablauf
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Erforderliche Unterlagen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Fristen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Bearbeitungsdauer
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Gesetzliche Bestimmungen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Fachlich freigegeben am
20.12.2022
20.12.2022
