Beschäftigung von Arbeitnehmern in anderen Mitgliedstaaten
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Welche Verfahren müssen bei der Entsendung von Mitarbeitern aus einem EU-Land nach Deutschland eingehalten werden?
Arbeitgeber mit Sitz im Ausland müssen vor der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutschland in bestimmten Branchen eine Meldung abgeben.
Nähere Informationen gibt es hier .
Welcher Behörde soll die Entsendung gemeldet werden?
Der Arbeitgeber muss die Meldung gegenüber der Generalzolldirektion abgeben.
Die Meldung erfolgt auf dem
Mindestlohn-Meldeportal
.
Welche Informationen soll die Meldung enthalten?
Eine Übersicht über die Angaben, die die Meldung enthalten muss, findet sich hier .
Diese Angaben werden auf dem Mindestlohn-Meldeportal strukturiert abgefragt.
- Nähere Informationen zur Entsendung
- Mindestlohn-Meldeportal
- Informationen zur Anmeldung bei Entsendung von Mitarbeitern
Weitere Informationen
Informationen zu den Verfahrensvorschriften und zu den Arbeitsbedingungen, die Arbeitgeber mit Sitz im Ausland beachten müssen, wenn sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorübergehend in Deutschland beschäftigen, finden sich auf der Webseite des Zolls .
Diese Unterstützungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
- Internetseite des Zolls
- Informationen über den Unterstützungsdienst Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner auf dem Bundesportal
- Informationen über den Unterstützungsdienst EURES-Deutschland: Arbeiten und Leben in Europa auf dem Bundesportal
- Informationen über den Unterstützungsdienst Gleichbehandlungsstelle EU - Arbeitnehmer (EU-GS) auf dem Bundesportal
Formulare
Voraussetzung
Gebühr
Ablauf
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Europäische Richtlinien zur Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
14.12.2022
