Beim Eisenbahn-Bundesamt die Bereitstellung einer elektronischen Akte zur Einsicht beantragen
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie an einem Verwaltungsverfahren direkt oder bevollmächtigt beteiligt sind und etwa zur Begründung Ihres Widerspruchs Einblick in die Unterlagen des Ausgangsverfahrens nehmen möchten, können Sie dies beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen. Das EBA stellt Ihnen die gewünschten Verfahrensunterlagen in elektronischer Form über das e-Service-Portal zur Verfügung. Dort können Sie die PDF-Dokumente für einen Monat einsehen, herunterladen und speichern.
Lediglich in Ausnahmefällen kann das EBA ihren Antrag ganz oder teilweise ablehnen.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzung
- Sie sind an einem Verfahren beteiligt oder dafür bevollmächtigt.
- Die Kenntnis der Akten ist zur Geltendmachung oder Verteidigung Ihrer rechtlichen Interessen erforderlich.
Gebühr
Abgabe
EUR (KOSTENFREI)
Berechnungsgrundlage
VorkasseEs fallen keine Kosten an.
Ablauf
Sie können die elektronische Akteneinsicht über den Online-Dienst, per E-Mail, De-Mail oder per Post oder Fax beantragen.
Online-Antrag:
- Gehen Sie auf das e-Service-Portal des EBA.
- Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein.
- Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.
- Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Senden Sie den Antrag online ab. Das System bestätigt Ihnen den Eingang.
- Das EBA stellt Ihnen, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, die angeforderten Akten als PDF-Dateien im e-Service-Portal zur Verfügung.
- Die Einsichtsmappe können Sie einen Monat lang abrufen. Sie können das Dokument in dieser Zeit auch runterladen.
Antrag per E-Mail, De-Mail oder per Post oder Fax:
- Schreiben Sie eine formlose E-Mail oder De-Mail an das EBA beziehungsweise senden Sie ein formloses, aber möglichst mit Datum und Unterschrift versehenes Schreiben per Post oder per Fax an das EBA.
- Das EBA stellt Ihnen, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, die angeforderten Akten als PDF-Dateien im e-Service-Portal zur Verfügung.
- Die Einsichtsmappe können Sie einen Monat lang abrufen. Sie können das Dokument in dieser Zeit auch runterladen.
-
Loggen Sie sich dazu mit Ihren Nutzerdaten ein.
- Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Vollmacht
Fristen
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
2-4 WOCHE
Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger dauern, teilt Ihnen das EBA die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mit.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- § 72 Absatz 1 letzter Halbsatz Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Sie können Widerspruch gegen die Sachentscheidung einlegen, nicht gegen die Ablehnung der Akteneinsicht.
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
07.06.2023
