Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" einreichen
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.
Nach der Bewilligung können Sie dem BMZ mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten. Die bewilligte Förderung kann dann schneller ausgezahlt werden.
Weitere Informationen
Formulare
Voraussetzung
- Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
- Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
Gebühr
Es fallen keine Kosten an.
Ablauf
Nach der Bewilligung der Förderung von Projekten zur Medien- und Meinungsfreiheit können Sie auf Rechtsmittel verzichten. Den Verzicht können Sie schriftlich per Post oder online mitteilen.
Verzicht auf Widerspruch per Postbeantragen:
- Sie schicken einen formlosen Verzicht auf Widerspruch zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.
Verzicht auf Widerspruch online beantragen:
- Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals aus und füllen Sie dort den Verzicht auf Widerspruch online aus. Das Bundesportal führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie Ihren Antrag online ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Klageverzichtserklärung
Fristen
Sie können den Verzicht auf Widerspruch nur innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Bewilligung einreichen.
Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr.
Verwendungsnachweise müssen Sie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) spätestens im September des Folgejahres vorlegen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
1-7 WERKTAG
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- Bundeshaushalt, aktuelles Haushaltsjahr, Einzelplan 23, Kapitel 2301, Titel 68705
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
Rechtsbehelf
entfällt
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
10.11.2023
