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Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen

Durch die Rechtsmittelverzichtserklärung können Mittelanforderungen zu Projekten der strukturbildenden Übergangshilfe umgehend nach Projektstart bearbeitet werden. Es muss dann keine vierwöchige Frist abgewartet werden.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, erhalten Sie Ihre Zuwendung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, dem BMZ mitzuteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten werden. Dies beschleunigt die Auszahlung der Fördermittel.

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


  • Sie müssen einen Zuwendungsbescheid für Ihr beantragtes Vorhaben vorliegen haben.

Gebühr


Es fallen keine Kosten an.

Ablauf


Sie können den Rechtsbehelfsverzicht online, per Fax oder per Post beim BMZ einreichen:

Wenn Sie den Rechtsbehelfsverzicht online einreichen wollen:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf und füllen Sie dort den Verzicht auf Widerspruch elektronisch aus. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.

Wenn Sie den Rechtsbehelfsverzicht per Fax oder per Post einreichen wollen:

  • Sie schicken den Rechtsbehelfsverzicht per Fax oder per Post an das BMZ.
  • Bei Unklarheiten nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.

Erforderliche Unterlagen


  • Eingangsbescheinigung mit Klageverzichtserklärung (siehe letzte Seite im Zuwendungsbescheid)

Fristen


Widerspruchsfrist
1 MONAT

Sie können in den ersten 4 Wochen nach Bescheid Einspruch erheben. Falls dem BMZ der Rechtsbehelfsverzicht nicht vorliegt, wird die ersten 4 Wochen nach dem Bescheid kein Fördergeld ausgezahlt. Sobald Rechtsbehelfsverzicht vorliegt, kann das BMZ die Mittelanforderungen unverzüglich bearbeiten und auszahlen.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
1-2 TAG

Weitere Kontaktmöglichkeiten


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Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Fachlich freigegeben am
26.07.2024