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Antrag auf Änderung eines geförderten Vorhabens aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" stellen

Reichen Sie Ihren Änderungsantrag zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wenn Sie für ein Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" eine Zuwendung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, müssen Sie gegenüber dem BMZ rechtzeitig einen Änderungsantrag stellen, wenn:

  • die Ihrem Zuwendungsbescheid zugrunde liegenden Einzelansätze des Gesamt-Finanzierungsplans um mehr als 30 Prozent überschritten werden,
  • sich die Projektkonzeption wesentlich ändert oder
  • eine langfristig angelegte Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation neu aufgenommen beziehungsweise beendet wird.

Weitere Informationen zur Erforderlichkeit von Änderungsanträgen können Sie den Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen entnehmen.

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


  • Ihre politische Stiftung hat einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten.

Gebühr


Es fallen keine Kosten an.

Ablauf


Reichen Sie Ihren Änderungsantrag online oder per Post beim BMZ ein.

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
  • Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Erforderliche Unterlagen


  • Änderungsantrag
  • gegebenenfalls geänderter Finanzierungsplan

Fristen


Antragsfrist
4 WOCHE

Reichen Sie den Änderungsantrag spätestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Änderung ein.

Widerspruchsfrist
4 WOCHE

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
30-90 TAG

Die Bearbeitung dauert normalerweise bis zu 90 Tage und kann sich in Einzelfällen verlängern, zum Beispiel, wenn das Auswärtige Amt beteiligt werden muss.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


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Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Fachlich freigegeben am
07.08.2023