Antrag auf Änderung eines geförderten Vorhabens aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" stellen
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Terminvergabe
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Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie für ein Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" eine Zuwendung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, müssen Sie gegenüber dem BMZ rechtzeitig einen Änderungsantrag stellen, wenn:
- die Ihrem Zuwendungsbescheid zugrunde liegenden Einzelansätze des Gesamt-Finanzierungsplans um mehr als 30 Prozent überschritten werden,
- sich die Projektkonzeption wesentlich ändert oder
- eine langfristig angelegte Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation neu aufgenommen beziehungsweise beendet wird.
Weitere Informationen zur Erforderlichkeit von Änderungsanträgen können Sie den Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen entnehmen.
Weitere Informationen
Formulare
Voraussetzung
- Ihre politische Stiftung hat einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten.
Gebühr
Es fallen keine Kosten an.
Ablauf
Reichen Sie Ihren Änderungsantrag online oder per Post beim BMZ ein.
- Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
- Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Erforderliche Unterlagen
- Änderungsantrag
- gegebenenfalls geänderter Finanzierungsplan
Fristen
Antragsfrist
4 WOCHE
Reichen Sie den Änderungsantrag spätestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Änderung ein.
Widerspruchsfrist
4 WOCHE
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
30-90 TAG
Die Bearbeitung dauert normalerweise bis zu 90 Tage und kann sich in Einzelfällen verlängern, zum Beispiel, wenn das Auswärtige Amt beteiligt werden muss.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen aus Kapitel 2302 Titel 687 04 – FR – (Neufassung vom 04.01.2021)
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
07.08.2023
