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Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" einreichen

Reichen Sie Ihre Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wenn Sie für ein Vorhaben aus dem Förderprogramm „Politische Stiftungen“ einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, erhalten Sie Ihre Zuwendung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, dem BMZ mitzuteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten werden. Dies beschleunigt die Auszahlung der Fördermittel.

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


  • Ihre politische Stiftung hat einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhalten.

Gebühr


Es fallen keine Kosten an.

Ablauf


Reichen Sie Ihre Rechtsmittelverzichtserklärung online oder per Post beim BMZ ein.

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie Ihre Rechtsmittelverzichtserklärung online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
  • Das BMZ prüft Ihre Rechtsmittelverzichtserklärung und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.

Erforderliche Unterlagen


  • Online-Formular

Fristen


): Sie können Ihren Rechtsmittelverzicht nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erklären.

Widerspruchsfrist
4 WOCHE

Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


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Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Fachlich freigegeben am
07.08.2023