Sozialstrukturförderungs-Projekte: Mitteilung zum Verzicht auf Rechtsmittel einreichen
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie für Sozialstrukturförderungs-Projekte in Partnerländern einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten haben, bekommen Sie Ihre Förderung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.
Ausnahme: Sie teilen dem BMZ per Online-Antrag oder formlos per E-Mail oder Post mit, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.
Formulare
Voraussetzung
Sie haben für ein Projekt der Sozialstrukturförderung einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten.
Gebühr
Es fallen keine Kosten an.
Ablauf
Haben Sie Ihren Zuwendungsbescheid des BMZ für ein Projekt der Sozialstrukturförderung erhalten, können Sie Ihre Mitteilung über den Verzicht auf Rechtsmittel online oder formlos per E-Mail oder Post einreichen:
Rechtsmittelverzicht online über das Bundesportal mitteilen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Der Rechtsmittelverzicht gilt mit dem Eingang beim BMZ als wirksam.
Rechtsmittelverzicht per E-Mail oder Post mitteilen:
- Senden Sie Ihre formlose, unterschriebene Mitteilung, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten, per E-Mail oder postalisch an das BMZ.
- Der Rechtsmittelverzicht gilt mit dem Eingang beim BMZ als wirksam.
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung Rechtsmittelverzicht
Fristen
Antragsfrist
1 MONAT
Den Rechtsmittelverzicht müssen Sie dem BMZ nach Erhalt des Zuwendungsbescheids und vor Ablauf der 1-monatigen Klagefrist mitteilen.
Bearbeitungsdauer
Das BMZ muss Ihren Rechtsmittelverzicht nicht bearbeiten, da er unmittelbar wirksam wird.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Sozialstruktur aus Kapitel 2302 Titel 687 03 (Neufassung mit Wir-kung vom 01.01.2021)
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Rechtsbehelf
entfällt
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
27.10.2023
