Mittel zu einem bewilligten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Projekt- oder institutionelle Förderung" anfordern
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
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Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Wenn Ihnen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen positiven Förderbescheid zugesandt hat, erhalten Sie für Ihr Forschungs- oder Evaluierungsprojekt beziehungsweise für Ihre Institution Fördemittel.
Die Auszahlung der Gelder können Sie beim BMZ beantragen, sobald Ihr Fördervorhaben beginnt. Das BMZ veranlasst dann die Auszahlung.
Formulare
Voraussetzung
- Sie haben einen Zuwendungsbescheid des BMZ zur Projektförderung oder institutionellen Förderung erhalten.
Gebühr
Es fallen keine Kosten an.
Ablauf
Sobald Sie für eine projektbezogene oder institutionelle Förderung einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten haben, können Sie die Auszahlung der Fördermittel online oder per Post beantragen. Bitte beachten Sie, dass das BMZ Ihren Antrag auf Mittelanforderung erst bearbeiten kann, wenn die Klagefrist von 4 Wochen abgelaufen ist oder Sie dem BMZ mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.
Fördermittel online anfordern:
- Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie das Online-Formular aus. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie das Formular online ab.
Fördermittel per Post anfordern:
- Fragen Sie den formlosen Antrag per Post oder E-Mail beim BMZ an.
- Füllen Sie diesen Antrag aus.
- Senden Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ.
Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf. Ansonsten bekommen Sie die Fördermittel ausgezahlt.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Mittelanforderung
- Anlagen und Nachweise zur Mittelanforderung
Fristen
Antragsfrist
4 WOCHE
Sie können die Auszahlung der Fördermittel erst beantragen, wenn Ihr Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Das bedeutet, dass die Frist von 4 Wochen für das Einlegen von Rechtsmitteln abgelaufen ist. Sie können die Auszahlung jedoch beschleunigen, wenn Sie dem BMZ vor Ablauf der 4 Wochen mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.
Widerspruchsfrist
4 WOCHE
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
1-3 WOCHE
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- Bundeshaushalt (aktuelles Haushaltsjahr), Einzelplan 23, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kapitel 2305, Titel 544 01, 532 04, 685 41 und 894 41
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (AN Best-I)
- Artikel 215, Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
- Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
05.01.2024
