Einen Zuschuss zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) beantragen
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.
Antragstellende können einen Zuschuss zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten ihrer EUTB-Angebote beantragen.
Die Träger der Beratungsangebote erhalten diesen Zuschuss, soweit die Voraussetzungen nach der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV) erfüllt sind.
Sie erhalten keinen Zuschuss, wenn Ihr Beratungsangebot lediglich dem Zweck der Gewinnerzielung dient.
Für die Prüfung des Anspruchs auf einen Zuschuss stellen Sie einen Antrag, den Sie bis zum 31.03. des Kalenderjahres vor Beginn der jeweiligen Bewilligungsperiode einreichen müssen, wenn Sie Zuschüsse für die darauffolgende Bewilligungsperiode erhalten möchten.
Der Zuschuss kann Ihnen unter Auflagen und Bedingungen oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden, wenn eine abschließende Beurteilung des Antrags noch nicht möglich ist.
Zuständig für die Durchführung des Verfahrens ist die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatungen mbH (gsub).
Weitere Informationen
Formulare
Voraussetzung
- Antragsstellende müssen juristische Personen mit Sitz in Deutschland sein.
- Der Antrag ist spätestens bis zum 31. März des Vorjahres vor Beginn einer Bewilligungsperiode eingereicht.
- Antragsstellende müssen zuverlässig sein.
- Antragsstellende müssen fachlich geeignet sein.
- Angebote müssen niedrigschwellig und behinderungsübergreifend sein.
- Die Unabhängigkeit der Beratenden ist sicherzustellen.
- Das Beratungsangebot darf nicht dem Zweck der Gewinnerzielung folgen.
- Das einem Land zugeordnete Arbeitszeitenkontingent wird nicht ausgeschöpft.
- Es darf kein regionales Überangebot für die zu beantragende Beratungsleistung vorliegen.
Gebühr
Abgabe
EUR (KOSTENFREI)
Berechnungsgrundlage
VorkasseEs fallen keine Kosten an.
Ablauf
- Sie stellen den Antrag auf Zuschuss über das ProDaBa-Antragsportal der gsub.
- Bei der ersten Nutzung müssen Sie sich einmalig registrieren.
- Sie rufen das für sie relevante Verfahren auf.
- Ihre Unterlagen laden Sie in dem Portal direkt hoch.
- Nach Zuteilung der Vollzeitäquivalente werden die Anträge an die zuständigen Landesbehörden mit der Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 6 Wochen weitergeleitet.
- Insgesamt kann das Antragsverfahren bis zu 3 Monate dauern.
- Der Bescheid wird Ihnen digital und rechtssicher in Ihrem Portal-Postfach bereitgestellt.
- Ein paralleler Versand des Bescheids auf dem Postweg entfällt.
- Sie erhalten eine Nachricht, sobald der Bescheid eingestellt wird.
- Über diesen Weg erfolgen auch die Rückmeldungen, falls Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel Tätigkeitsnachweise einreichen müssen.
- Sie haben bei Bedarf die Möglichkeit, über das Portal ein digitales Widerspruchsverfahren zu nutzen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Übersicht über die Personal- und Sachausgaben, getrennt nach Kalenderjahren aufzugliedern
Fristen
Der Antrag auf Zuteilung ist bis zum 31.03. des Kalenderjahres vor Beginn der jeweiligen Bewilligungsperiode zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
0-3 MONAT
Die Antragsbearbeitung erfolgt zum 01.04. des jeweiligen Kalenderjahres, unabhängig davon, wann der Antrag eingereicht wurde. Das Antragsverfahren kann bis zu 3 Monate dauern.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV)
- §32 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
09.07.2024
