Jagdschein Ersatz
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.
Sollte Ihr Jagdschein abhandengekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Dieses Ersatzdokument können Sie für einen Jahres-, Tages- und für Jugendjagdscheine beantragen.
Formulare
Voraussetzung
- Ihnen wurde bereits ein Jagdschein ausgestellt.
- Sie haben Ihren Jagdschein verloren.
- Den Verlust Ihres Jagdscheins haben Sie unverzüglich bei der zuständigen Behörde gemeldet.
ggf. Kopie des bereits erstellten Jagdscheins
Gebühr
Gebühr
64 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Vorkasse
Ablauf
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Lichtbild
Fristen
Geltungsdauer
1-3 JAHR
Der Ersatz für einen Jahresjagdschein gilt höchstens 3 Jahre.
Geltungsdauer
14 TAG
Der Ersatz für einen Tagesjagdschein gilt höchstens für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
3 MONAT
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise
Auch für einen verlorengegangenen Jugendjagdschein können Sie einen Ersatz beantragen.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
;Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
21.07.2025;03.03.2025
