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Jagdschein Ersatz

Wenn Ihr Jagdschein abhandengekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.

Sollte Ihr Jagdschein abhandengekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Dieses Ersatzdokument können Sie für einen Jahres-, Tages- und für Jugendjagdscheine beantragen.

Formulare


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Voraussetzung


  • Ihnen wurde bereits ein Jagdschein ausgestellt.
  • Sie haben Ihren Jagdschein verloren.
  • Den Verlust Ihres Jagdscheins haben Sie unverzüglich bei der zuständigen Behörde gemeldet.

ggf. Kopie des bereits erstellten Jagdscheins

Gebühr


Gebühr
64 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse

Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Lichtbild

Fristen


Geltungsdauer
1-3 JAHR

Der Ersatz für einen Jahresjagdschein gilt höchstens 3 Jahre.

Geltungsdauer
14 TAG

Der Ersatz für einen Tagesjagdschein gilt höchstens für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
3 MONAT

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Hinweise

Auch für einen verlorengegangenen Jugendjagdschein können Sie einen Ersatz beantragen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

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Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg

Fachlich freigegeben am
21.07.2025;03.03.2025