Jagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland auf die Jagd gehen möchten, benötigen Sie einen deutschen Jagdschein. Ein Tagesjagdschein wird Ihnen für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.
Wenn Ihnen der deutsche Tagesjagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.
Die Behörde kann Ihnen Ihren Tagesjagdschein aus verschiedenen Gründen entziehen:
- Unzuverlässigkeit im jagdrechtlichen Sinn, zum Beispiel:
- strafrechtliche Verurteilung (zum Beispiel wegen eines Verbrechens oder eines vorsätzlichen Vergehens)
- wiederholte oder grobe Verstöße gegen jagdrechtliche Vorschriften
- Trunkenheit im Zusammenhang mit der Jagdausübung
- Jagdwilderei oder Wilderei
- Verstöße gegen das Tierschutzgesetz
- unerlaubter Waffenbesitz oder unsachgemäßer Umgang mit Waffen
- Sie sind nicht körperlich oder geistig geeignet, zum Beispiel wegen:
- schwerwiegender psychischer Erkrankung
- Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Medikamenten
- die Waffenbehörde zweifelt an Ihrer Eignung zum Umgang mit Waffen
- Ihr Nachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung fehlt
- wenn Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben und ein gültiger Jagdschein aus Ihrem Herkunftsland fehlt
- Falschangaben oder Täuschung bei der Antragstellung
Formulare
Voraussetzung
- Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
- Sie verfügen über die persönliche Zuverlässigkeit.
- Sie verfügen über die körperliche Eignung.
- Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung.
- Ihnen wurde Ihr bereits erteilter Tagesjagdschein entzogen.
- Die Sperrfrist ist verstrichen.
Gebühr
Gebühr
49 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Vorkasse
Abgabe
5 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
VorkasseJagdabgabe
Ablauf
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Fristen
Sie können Ihren Tagesjagdschein wiederbeantragen, sobald die Sperrfrist verstrichen ist.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
4 WOCHE
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Die untere Jagdbehörde ist Ansprechpartner.
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Absatz 1 bis 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
;Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
21.07.2025;03.03.2025
