Jagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Den Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzung
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jagdschein
Gebühr
Gebühr
49 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Vorkasse
Abgabe
5 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
VorkasseJagdabgabe
Ablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- ggf. aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
4 WOCHE
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Die untere Jagdbehörde ist Ansprechpartner.
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
26.11.0022;03.03.2025
