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Jagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein

Wenn die Gültigkeit Ihres Jagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen. 

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Den Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage. 

Formulare


  • Formulare vorhanden: nicht relevant 
  • Schriftform erforderlich: ja 
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein 
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein  
  • Online-Dienste vorhanden: ja 

Voraussetzung


  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit 
  • körperliche Eignung  
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung 
  • bereits erteilter Jagdschein 

Gebühr


Gebühr
49 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse

Abgabe
5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
VorkasseJagdabgabe

Ablauf


Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. 

  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.  
  • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. 
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt. 

Erforderliche Unterlagen


  • Jagdschein 
  • ggf. aktuelles Lichtbild 
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung 

Fristen


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Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
4 WOCHE

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Die untere Jagdbehörde ist Ansprechpartner.

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz 

;

Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg

Fachlich freigegeben am
26.11.0022;03.03.2025