Jugendjagdschein Ersatz
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
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Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Ausführliche Beschreibung
Sollte Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzung
- bereits erteilter Jugendjagdschein
- Verlust des Jugendjagdschein
Gebühr
Gebühr
64 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Vorkasse
Ablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendjagdschein.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Personalausweis oder Reisepass
Fristen
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
0-4 WOCHE
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
;Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
26.11.2022;03.03.2025
