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Verbot der Beseitigung oder Veränderung von geschützten Landschaftsbestandteilen (zum Beispiel Alleen) Ausnahmegenehmigung

Wenn Sie einen besonders geschützten Baum bzw. einen Baum der Teil einer Allee („geschützter Landschaftsbestandteil“) ist fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

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Öffnungszeiten

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Ausführliche Beschreibung


Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.

Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

Wenn ein Baum als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ in einem bebauten Ortsteil oder als Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Formulare


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Voraussetzung


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Gebühr


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Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


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Fristen


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Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt, Gemeinden

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

ggf. Baumschutzsatzung/–verordnung der jeweiligen Gemeinde/des jeweiligen Landkreis


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg

Fachlich freigegeben am
10.03.2025