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Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung erhalten

Wenn Sie als geschädigte oder hinterbliebene Person Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehen, können Sie unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen erhalten.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

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Ausführliche Beschreibung


Als geschädigte oder hinterbliebene Person, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezieht, können Sie auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen erhalten. Dazu zählen:

  • Übergangsgeld oder Unterhaltsbeihilfe
  • Reisekosten
  • Haushalts- oder Betriebshilfe 
  • Kinderbetreuungskosten

Unterhaltsbeihilfe wird gezahlt, wenn Sie vor Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erwerbstätig waren.  

Waren Sie zuvor erwerbstätig, können Sie Übergangsgeld erhalten. Wenn für Sie keine Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht und Sie selbst eine Altersvorsorge haben, erhalten Sie neben dem Übergangsgeld auch Geld für Ihre Altersvorsorge zurückerstattet. Es gibt eine Obergrenze.

Es können erstattet werden:

  • freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Beiträge zu öffentlich-rechtlichen berufsständischen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen sowie
  • Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungsunternehmen auf Grund von Lebensversicherungsverträgen, die der Alterssicherung dienen

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


  • Sie erhalten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Sozialen Entschädigung.

Gebühr


Es fallen keine Kosten an.

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Berechnungsgrundlage

Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


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Fristen


Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Abteilung 2 – Soziales Entschädigungsrecht

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

  • Klage vor dem Sozialgericht

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am
09.07.2026;15.04.2026