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Leistungen zur Sozialen Teilhabe im Rahmen der Sozialen Entschädigung erhalten

Als geschädigte Person, die infolge einer anerkannten Schädigungsfolge eine Behinderung hat oder von einer Behinderung bedroht ist, können Sie Leistungen zur Sozialen Teilhabe erhalten.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

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Ausführliche Beschreibung


Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden. 

Dies gilt, wenn Sie aufgrund der Schädigungsfolgen

  • eine Behinderung haben,
  • von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind oder
  • andere geistige, seelische, körperliche oder Sinnesbeeinträchtigungen haben,

die Sie wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft einschränken.

In diesem Fall können Sie Leistungen zur Sozialen Teilhabe erhalten.

Dazu gehören unter anderem:

  • Versorgung mit Hilfsmitteln, die die Selbständigkeit und Teilhabe erleichtern, wie zum Beispiel
    • Rollstühle oder
    • Hörgeräte
  • heilpädagogische Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder
  • Leistungen zur Förderung der Verständigung
  • Leistungen für die Wohnung:
    • Beschaffung 
    • Umbau
    • Ausstattung 
    • Erhaltung 
  • Leistungen zur Mobilität, wie zum Beispiel
    • Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst für Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können und
    • Leistungen für ein Kraftfahrzeug
  • ambulant betreutes Wohnen
  • Betreuung in einer Pflegefamilie
  • besondere Wohnformen beziehungsweise Assistenzleistungen

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


  • Sie erfüllen die Voraussetzungen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlichen Einschränkungen:
    • Es liegt eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vor.
    • Die Behinderung führt zu einer wesentlichen Einschränkung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
  • Ursächlich für diese Behinderung sind die anerkannten Schädigungsfolgen.

Gebühr


Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Berechnungsgrundlage

Ablauf


Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des Sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Leistungen der sozialen Teilhabe haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

  • Sie können einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
  • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob ein Anspruch auf Soziale Entschädigungsleistungen besteht und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
  • Besteht ein Anspruch auf Soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
  • Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
  • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
  • Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen, sofern sie erforderlich sind.
  • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Erforderliche Unterlagen


Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:

  • Nachweis des schädigenden Ereignisses
  • Medizinische Nachweise über die Schädigungsfolgen, zum Beispiel:
    • Krankenhausbericht
    • Therapiebericht
    • Ärztliche Atteste
  • Nachweis über die Einschränkung an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft, zum Beispiel
    • Schwerbehindertenausweis
    • Bescheinigung des jeweiligen Anbieters

Fristen


Es gibt keine Frist.

Leistungen werden grundsätzlich frühestens ab der Antragstellung erbracht. Leistungen werden auch für Zeiträume vor der Antragstellung erbracht, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem schädigenden Ereignis gestellt wird.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Abteilung 2 – Soziales Entschädigungsrecht

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Klage: Gegen den Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erhoben werden. Weitere Informationen, wie und wo Sie die Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Widerspruch.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

;

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
09.07.2026;15.04.2026