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Verpackungsabfälle Entsorgung

Die Entsorgung von Verpackungen ist Aufgabe der Dualen Systeme. Sie können Leichtverpackungen (Gelber Sack) in den jeweiligen Sammelstellen an Wertstoffsammelplätzen zur Entsorgung abgeben, sofern dies angeboten wird.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

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Ausführliche Beschreibung


Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig. Im Gelben Sack werden so genannte Leichtverpackungen gesammelt. Dies sind Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen und Naturmaterialien.

Darüber hinaus werden Verpackungen aus Papier oder Pappe über die Sammelsysteme der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger gesammelt.

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


Was gehört in den Gelben Sack? Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen oder und Naturmaterialien wie zum Beispiel:

  • Plastikbecher, Wurst- und Käseverpackungen, Eisverpackungen, Konservendosen, Getränkekartons, Plastiktüten, Kosmetikverpackungen aus Plastik, Styroporverpackungen.

Die Verpackungen sollten restentleert, aber nicht gespült entsorgt werden.

Was gehört nicht in den Gelben Sack?

  • Verpackungen aus Glas und Papier/Pappe/Kartonagen, die als solche getrennt gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden.
  • „stoffgleiche Nichtverpackungen“ wie zum Beispiel kaputte Putzeimer, Bratpfannen, Kunststoffspielzeuge oder Metallschrauben
  • CD's, DVD's und ihre Hüllen (hierfür werden in der Regel spezielle Boxen angeboten, in denen sie gesammelt werden)

Bei den zulässigen Materialien kann es weitere regionale Unterschiede geben.

Gebühr


Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt. Näheres erfahren Sie bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie Dualem System.

Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


Fristen


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Bearbeitungsdauer


Keine festgelegte Dauer, i. d. R. wenige Tage zur Bearbeitung sowie 1-2 Wochen für die Änderung bzw. Auslieferung der Müllbehälter

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Duale Systeme,
öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

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Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52

Fachlich freigegeben am
22.03.2024;22.12.2025