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Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind

Mit dem Häftlingshilfegesetz werden Opfern zahlreiche Hilfemöglichkeit eröffnet, um soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

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Ausführliche Beschreibung


Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.

Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.

Weitere Informationen

Formulare


Formulare stellen die Länder zur Verfügung. Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.

Voraussetzung


Gesundheitliche Schädigung während der Haft

Gebühr


keine

Ablauf


Die Behörde prüft Ihren eingereichten Antrag, erbittet bei Bedarf weitere Informationen oder Nachweise und entscheidet über die Gewährung der Leistung und deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen.

Die Leistungen im Rahmen des Häftlingshilfegesetzes sind auf dem schriftlichen Wege zu beantragen.

  • Reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde (Träger des Sozialen Entschädigungsrechts) ein.
  • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche geprüft. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
  • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Erforderliche Unterlagen


Rehabilitierungsbescheinigung

  • Bescheinigung über den Gewahrsam gemäß § 10 Abs. 4 HHG
  • Ärztliche Bescheinigungen über die Schädigungsfolgen und die Behandlungshistorie
  • Weitere medizinische Unterlagen (zum Beispiel Krankenhausbericht, Therapiebericht)
  • Falls Sie erforderliche Nachweise zum Antrag nicht beifügen, wird die zuständige Behörde aufgrund Ihrer Angaben von Amts wegen ermitteln und erbittet hierfür eine Einverständniserklärung.

Fristen


Keine für die Antragstellung.

 

Evtl. Leistungen werden erst ab Antrag gewährt.

Bearbeitungsdauer


Selten unter 12 Monaten

Die Bearbeitungsdauer hängt von den Gegebenheiten im jeweiligen Einzelfall ab.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen, wie und wo Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Klage: Gegen den Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erhoben werden. Weitere Informationen, wie und wo Sie die Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Widerspruch.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
15.04.2026