Namen des Bauleiters anzeigen
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ausführliche Beschreibung
Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich:nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzung
Der Bauleiter muss mit der Bauleitung des Bauvorhabens beauftragt sein.
Gebühr
Kostenart: kostenfrei
Ablauf
Mitteilung des Namens des Bauleiters an die untere Bauaufsichtsbehörde in Textform.
Der Name des Bauleiters wird in das System eingepflegt.
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung in Textform
Fristen
Die Mitteilung ist vor Baubeginn erforderlich.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.
Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 50 Brandenburgische Bauordnung Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
- § 56 Brandenburgische Bauordnung
Rechtsbehelf
kein
Hinweise
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
09.02.2026
