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Wechsel des Bauleiters anzeigen

Den Wechsel eines Bauleiters müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

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Ausführliche Beschreibung


Als Bauherr müssen Sie den Wechsel des Bauleiters während der Bauausführung der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.

Weitere Informationen

Formulare


Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich: nein

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzung


Der neue Bauleiter muss mit der Bauleitung des Bauvorhabens beauftragt sein.

Gebühr


Kostenart: kostenfrei

Ablauf


Mitteilung des Namens des Bauleiters an die untere Bauaufsichtsbehörde in Textform.

Der Name des Bauleiters wird in das System eingepflegt.

Erforderliche Unterlagen


Mitteilung über den Wechsel des Bauleiters in Textform.

Fristen


Die Mitteilung ist bei Wechsel unverzüglich erforderlich.

Bearbeitungsdauer


ca. 1 Woche

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.

Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Fachlich freigegeben am
09.02.2026