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Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen

Wenn Sie ein Neufahrzeug für einen Tag für den Straßenverkehr zulassen möchten, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde eine Tageszulassung beantragen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Ausführliche Beschreibung


Sie möchten ein Neufahrzeug für einen Tag im Straßenverkehr zulassen? Dann müssen Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde eine Tageszulassung beantragen. Mit der Tageszulassung wird ein zulassungspflichtiges Fahrzeug erstmals zugelassen. Sie gilt für die Dauer des Tages, für den Sie die Tageszulassung beantragt haben.

Eine Tageszulassung können Sie beantragen als:

  • Bürgerin und Bürger
  • Unternehmen, zum Beispiel
    • Autohaus
    • Flottenbetreiber
    • Versicherung
    • Automobilclub
    • Zulassungsdienstleister

Wenn Sie eine Tageszulassung besitzen, benötigen Ihre Kennzeichenschilder für diesen Tag keine Stempelplaketten oder Plakettenträger. Wenn Sie das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen, müssen Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen. Dies gilt auch für nicht verschlossene Fahrzeuge. Bei Motorrädern können Sie den Nachweis zum Beispiel im Tankrucksack mit Klarsichtfenster oder in einer mit Klebeband befestigten Klarsichthülle platzieren.

Sobald der Tag der Erstzulassung abgelaufen ist, ist das Fahrzeug ohne weiteren Antrag von Ihnen abgemeldet. Sie dürfen dann nicht mehr mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

Sie können mit einer Tageszulassung nicht ins Ausland reisen.

Sie möchten ein Neufahrzeug für einen Tag für den Straßenverkehr zulassen? Dann müssen Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz eine Tageszulassung beantragen.


Eine Tageszulassung wird für Neuwagen ausgestellt, die noch keinen Vorbesitzer hatten, also noch nicht zugelassen waren. Sie ist die erstmalige Zulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs. Die Tageszulassung gilt immer für die Dauer des Tages, an dem die Erstzulassung wirksam wird. 

Wenn Sie eine Tageszulassung besitzen, benötigen die vorgeschriebenen Kennzeichenschilder für diesen Tag keine Stempelplaketten oder Plakettenträger. Bei der Inbetriebsetzung des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen müssen Sie als Fahrerin oder Fahrer den vorläufigen Zulassungsnachweis, den Sie im Rahmen des Zulassungsvorgangs erhalten, bis zum Ablauf des Tages der Erstzulassung von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen. 

Der vorläufige Zulassungsnachweis muss folgende Angaben enthalten:

  • Name der Zulassungsbehörde
  • die Antragsnummer
  • das Kennzeichen des zugelassenen Fahrzeugs
  • das Datum der Zulassungsentscheidung
  • das Datum der Außerbetriebsetzung

Sobald der Tag der Erstzulassung abgelaufen ist, gilt das Fahrzeug automatisch als abgemeldet. Sie dürfen dann nicht mehr mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr fahren. Die Außerbetriebsetzung müssen Sie nicht zusätzlich beantragen.

Eine Tageszulassung können sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen, zum Beispiel Autohäuser, Flottenbetreiber, Versicherungen, Automobilclubs oder Zulassungsdienstleister, beantragen.

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


  • Das Fahrzeug ist zulassungspflichtig.
  • Das Fahrzeug wurde vorher noch nicht zugelassen.
  • Das Fahrzeug verfügt über folgende Nachweise:
    • bei EU-Typgenehmigung Übereinstimmungsbescheinigung
    • bei nationaler Typgenehmigung Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/Versionsschlüsselnummer
    • bei Fahrzeug-Einzelgenehmigung Bescheinigung der Einzelgenehmigung
  • Sie haben keine wesentlichen rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen.
  • Sie haben keine wesentlichen Kfz-Steuerschulden. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

Gebühr


Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Nr. 221.1 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Gebühr
45.9 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
VorkasseGebühr, wenn Sie die Tageszulassung vor Ort bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen

Ablauf


Wenn Sie den Antrag auf Tageszulassung vor Ort stellen:

  • Sie oder Ihre Vertretung stellen bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle einen Antrag auf Tageszulassung Ihres Neufahrzeugs.
  • Folgende Daten werden bei der Tageszulassung vor Ort erfasst:
  • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vorname
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung
    • Anschrift
  • bei Personenvereinigungen (zum Beispiel Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine):
    • Vertretung mit Daten der natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung
  • Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf:
    • Kraftfahrzeugsteuerrückstände
    • Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht
  • Nach einer erfolgreichen Tageszulassung erhalten Sie von der Zulassungsbehörde einen vorläufigen Zulassungsnachweis und das Kennzeichen des Fahrzeugs.
  • Sie lassen die Kennzeichenschilder anfertigen.
  • Nach dem Anbringen der Kennzeichenschilder können Sie Ihr Fahrzeug sofort bis zum Ende des Tages nutzen.

Erforderliche Unterlagen


·  natürliche Personen: 

  • Personalausweis, eID-Karte, BundID oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

·  juristische Personen: 

  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat

·  Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (ehemals Fahrzeugbrief)

·  Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit eVB-Nummer

·  für den Einzug der Kfz-Steuer: 

  • Bankverbindung oder SEPA-Mandat der Halterin beziehungsweise des Halters des Fahrzeugs

Fristen


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Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


zuständig: zuständige Kfz-Zulassungsstelle  der Landkreise und kreisfreien Städte

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

;

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Fachlich freigegeben am
29.09.2025;02.02.2026