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Leitungspersonal Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen Entgegennahme

Als Betreiber von Einrichtungen im Sinne des § 4 BbgPBWOG müssen Sie den Namen, die berufliche Ausbildung und den Werdegang der Leitung sowie der Pflegedienstleitung...

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Als Betreiber von Einrichtungen im Sinne des § 4 BbgPBWOG müssen Sie den Namen, die berufliche Ausbildung und den Werdegang der Leitung sowie der Pflegedienstleitung beziehungsweise der entsprechenden Leitung in Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderungen gegenüber der Aufsicht für unterstützende Wohnformen anzeigen.

Formulare


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Voraussetzung


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Gebühr


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Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


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Fristen


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Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Landesamt für Soziales und Versorgung Aufsicht für unterstützende Wohnformen

Je nach Standort der Wohnform:

- Postfach 10 01 23
03001 Cottbus

- Postfach 19 51
15209 Frankfurt (Oder)

- Postfach 60 15 51
14415 Potsdam

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

§ 12 Abs. 1 Nr.2 BbgPBWoG

 


Fachlich freigegeben durch

MASGZ

Fachlich freigegeben am
10.04.2026