Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen Meldung
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen oder halten, das nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann die Zulassungsbehörde:
- Ihnen eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder
- den Betrieb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen einschränken oder verbieten.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr Fahrzeug:
- schwere technische Mängel aufweist
- keine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung hat
- über keinen Versicherungsschutz verfügt
Wenn die Zulassungsbehörde Zweifel daran hat, ob Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann sie anordnen, dass Sie:
- ein Gutachten einer amtlich anerkannten Stelle vorlegen oder
- das Fahrzeug vorführen
Wenn Ihnen der Betrieb Ihres Fahrzeuges verboten ist, sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen möglich für Fahrten:
- zur Zulassungsstelle
- zur Hauptuntersuchung
- zu einer Gutachtenstelle
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nutzen, obwohl die Zulassungsstelle dies untersagt hat, machen Sie sich strafbar. Das kann zu einem Bußgeld und Punkten im Fahreignungsregister (Punkten in Flensburg) führen.
Formulare
Voraussetzung
Ihr Fahrzeug entspricht z.B. durch Umbauten, nicht mehr den geltenden Vorschriften.
Gebühr
Ablauf
Die Zulassungsbehörde wird Ihnen mitteilen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr den geltenden Vorschriften entspricht oder Zweifel bestehen, dass Ihr Fahrzeug noch den geltenden Vorschriften entspricht. In der Mitteilung wird auch das weitere Verfahren geschildert.
Erforderliche Unterlagen
Die Zulassungsbehörde wird Ihnen im Einzelfall mitteilen, welche Unterlagen erforderlich sind (z.B. Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen).
Fristen
Die Frist wird Ihnen ggf. die Zulassungsbehörde mitteilen.
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Landkreise und kreisfreie Städte
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise
Wenn Ihnen ein anderes Fahrzeug auffällt, dass in Ihren Augen nicht mehr die Zulassungsvoraussetzung erfüllt, können Sie die zuständige Zulassungsbehörde darüber informieren. Das ist zum Beispiel möglich bei:
- Hauptuntersuchung (HU) abgelaufen, der sogenannte TÜV
- offensichtliche technische Mängel
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
;Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
10.11.2025;26.03.2026
