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Anhängerverzeichnis Ausstellung

Halten Sie mehrere Fahrzeuganhänger? Dann können Sie ein Anhängerverzeichnis beantragen, das alle Zulassungsbescheinigungen Teil 1 ersetzt.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


In der Regel brauchen Sie für jedes Fahrzeug, mit dem Sie auf öffentlichen Straßen fahren wollen, eine Zulassung. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (der frühere Fahrzeugschein), die Sie bei der Zulassung erhalten, müssen Sie bei jeder Fahrt mitführen.

Das gilt auch für Anhänger. Wenn Sie mehrere Anhänger halten, können Sie bei der zuständigen Behörde ein Anhängerverzeichnis beantragen. Dieses gilt für alle auf Sie zugelassenen Anhänger.

Bei der Fahrt können Sie statt der jeweiligen Zulassungsbescheinigung Teil 1 auch das Anhängerverzeichnis mit sich führen.

Das Verzeichnis enthält Ihren Namen und Ihre Anschrift sowie die jeweilige:

  • Marke des Anhängers
  • Fahrzeugklasse
  • Art des Aufbaus
  • Leermasse
  • zulässige Gesamtmasse
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • Datum der ersten Zulassung
  • Kennzeichen des Anhängers
  • bei Sattelanhängern die Stützlast

Sie können auch Mehrfachausfertigungen des Anhängerverzeichnisses beantragen, zum Beispiel in der Anzahl Ihrer Zugfahrzeuge.
Im internationalen Verkehr werden die Verzeichnisse nicht immer anerkannt.

Formulare


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Voraussetzung


  • Sie halten mehr als einen Fahrzeuganhänger.

Gebühr


Gebühr
2.6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Ausstellung eines Anhängerverzeichnisses je einzutragendes Fahrzeug

Gebühr
1 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Jede weitere Ausfertigung eines Anhängerverzeichnisses

Ablauf


Sie müssen einen Antrag bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde einreichen.

Erforderliche Unterlagen


Die erforderlichen Unterlagen können Sie bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde nachfragen.

Fristen


Es gibt keine Frist.

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Landkreise und kreisfreie Städte

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Hinweise

In einigen Fällen benötigt ein Anhänger weder eine Zulassung noch eine Zulassungsbescheinigung Teil 1, zum Beispiel:

  • Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, die nicht schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren
  • Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten
  • Spezialanhänger zur Beförderung von Tieren zu Sportzwecken
  • einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Fachlich freigegeben am
05.11.2025;26.03.2026