Internationaler Zulassungsschein Ausstellung
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Ein internationaler Zulassungsschein, auch bekannt als internationaler Fahrzeugschein, ist eine Übersetzung Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in mehrere Sprachen. Ihr internationaler Fahrzeugschein ist eine Ergänzung Ihrer Fahrzeugpapiere.
Mit einem internationalen Zulassungsschein können Sie mit Ihrem Auto in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) reisen. Wenn Sie innerhalb der EU mit Ihrem Fahrzeug reisen möchten, genügt Ihr regulärer Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).
Sie benötigen nicht in jedem Fall einen internationalen Fahrzeugschein, wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug außerhalb der EU reisen. Welche Dokumente in welchem Staat konkret vorgezeigt werden müssen kann variieren. Auf den Internetseiten der jeweiligen ausländischen Vertretung können Sie weitere Informationen erhalten.
Formulare
Voraussetzung
- Sie besitzen einen Fahrzeugschein für Ihr Auto.
Gebühr
Gebühr
10.2 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Vorkasse
Ablauf
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Identitätsnachweis zum Beispiel
- Personalausweis oder
- Reisepass und Meldebescheinigung
- bei Vollmacht:
- Identitätsnachweis der antragstellenden Person (Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber)
- Personaldokument der bevollmächtigten Person
Fristen
Geltungsdauer
1 JAHR
Ihr internationaler Zulassungsschein ist ein Jahr lang gültig. Danach können Sie ihn um ein weiteres Jahr verlängern.
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
;Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
11.12.2025;01.04.2026
