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Straßenschaden zur Beseitigung melden

Melden Sie Straßenschäden auf den Verkehrsflächen der Stadt/Gemeinde oder außerhalb von Ortschaften der zuständigen Behörde.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher bzw. Schlaglöcher sowie Schäden an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die Meldung sollte Angaben

  • zur genauen Örtlichkeit des Schadens,
  • zum Schaden (kurze Beschreibung) und
  • zur meldenden Person (Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen)

enthalten.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen, regelmäßig überwacht und später im Zuge der regulären Straßenunterhaltungsmaßnahmen abgearbeitet.

Formulare


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Voraussetzung


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Gebühr


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Ablauf


In einigen Städten/Gemeinden besteht die Möglichkeit solche Schäden online über einen „Mängelmelder“ zu melden, der über die Webseite der Stadt/Gemeinde zu erreichen ist.

Erforderliche Unterlagen


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Fristen


  • Meldung von Straßenschäden: möglichst umgehend
  • selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei

Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Zuständig ist der jeweilige Straßenbaulastträger, der für die Instandhaltung der beschädigten Straße bzw. der Verkehrsfläche verantwortlich ist.

Das ist außerorts bei Schäden:

  • an Autobahnen, Raststätten: Autobahn GmbH des Bundes
  • an Bundes- und Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
  • an Kreisstraßen: Straßenbaubehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt (Tiefbauamt/Straßenbauamt)
  • an Gemeindestraßen: Gemeinde-/ Stadtverwaltung

Das ist innerorts in aller Regel die Gemeinde-/ Stadtverwaltung. Jedoch gibt es hier örtlich auch abweichende Zuständigkeiten bei Kreis-, Landes- und Bundesstraßen.

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf entfällt. Der Straßenbaulastträger beurteilt und erfüllt erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen seiner gesetzlichen Vorgaben.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
31.03.2026