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Landtagswahlvorschlag Änderung

Änderung des Landtagswahlvorschlages, Änderung der Landesliste, Änderung des Kreiswahlvorschlages

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Bereits eingereichte Wahlvorschläge für die Landtagswahl (Kreiswahlvorschlag und Landesliste) können bis zum Ende der Einreichungsfrist der Wahlvorschläge (48. Tag vor der Wahl) geändert werden.

Nach Ablauf der Einreichungsfrist kann ein Wahlvorschlag nur durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson und nur dann geändert werden, wenn der Bewerber stirbt oder die Wählbarkeit verliert.

Bis zur Zulassung des Wahlvorschlages durch den zuständigen Wahlausschuss kann der Wahlvorschlag auch zurückgenommen werden.

Formulare


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Voraussetzung


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Gebühr


Kostenfrei

Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


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Fristen


Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (48. Tag vor der Wahl) geändert werden

Bearbeitungsdauer


Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (48. Tag vor der Wahl) geändert werden.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Kreiswahlleitungen, Landeswahlleitung

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
03.02.2026