Landtagswahlvorschlag Änderung
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Ausführliche Beschreibung
Bereits eingereichte Wahlvorschläge für die Landtagswahl (Kreiswahlvorschlag und Landesliste) können bis zum Ende der Einreichungsfrist der Wahlvorschläge (48. Tag vor der Wahl) geändert werden.
Nach Ablauf der Einreichungsfrist kann ein Wahlvorschlag nur durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson und nur dann geändert werden, wenn der Bewerber stirbt oder die Wählbarkeit verliert.
Bis zur Zulassung des Wahlvorschlages durch den zuständigen Wahlausschuss kann der Wahlvorschlag auch zurückgenommen werden.
Formulare
Voraussetzung
Gebühr
Kostenfrei
Ablauf
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (48. Tag vor der Wahl) geändert werden
Bearbeitungsdauer
Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (48. Tag vor der Wahl) geändert werden.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Kreiswahlleitungen, Landeswahlleitung
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
03.02.2026
