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Kommunalwahlvorschlag Änderung, Änderung von Wahlvorschlägen Kommunalwahlen

Änderung des Kommunalwahlvorschlages

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Bereits eingereichte Wahlvorschläge können bis zum Ablauf der Einreichungsfrist der Wahlvorschläge (48. Tag vor der Wahl) geändert werden. Das betrifft die Benennung weiterer Bewerber, die Änderung der Reihenfolge der Bewerber oder die Streichung von einzelnen Bewerbern.

Bis zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge können Wahlvorschläge verändert werden.

Bis zur Zulassung des Wahlvorschlages durch den zuständigen Wahlausschuss kann der Wahlvorschlag auch zurückgenommen werden.

Formulare


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Voraussetzung


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Gebühr


Kostenfrei

Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


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Fristen


Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (66. Tag vor der Wahl) bzw. bis zur Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlages (58. Tag vor der Wahl) geändert werden.

Bearbeitungsdauer


Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (66. Tag vor der Wahl) bzw. bis zur Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlages (58. Tag vor der Wahl) geändert werden.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Örtliche Wahlleitung, Kreiswahlleitung

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
03.02.2026