Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung
Zuständige Stelle
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Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
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Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Ausführliche Beschreibung
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Formulare
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Voraussetzung
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Gebühr
Kostenfrei
Ablauf
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Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
1 TAG
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
Gesetzliche Bestimmungen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
14.01.2026
14.01.2026
