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Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung

Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

Formulare


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Voraussetzung


Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Gebühr


Kostenfrei

Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


Personalausweis

Fristen


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Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
1 TAG

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
14.01.2026