Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
Zuständige Stelle
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Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
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Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
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Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.
Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.
Weitere Informationen
Formulare
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Voraussetzung
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Gebühr
keine
Kostenfrei
Ablauf
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Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
1 TAG
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
Gesetzliche Bestimmungen
Fachlich freigegeben durch
BMI, IT I 4
;Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
09.01.2015;05.03.2026
09.01.2015;05.03.2026
