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Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen...

Zuständige Stelle

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.

Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Gebühr


keine

Kostenfrei

Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


  • Personalausweis

Fristen


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Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
1 TAG

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

BMI, IT I 4

;

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
09.01.2015;05.03.2026