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Handelsregister elektronischer Abdruck Bereitstellung

Wenn Sie Informationen zu bestimmten Unternehmen benötigen, können Sie diese im Gemeinsamen Registerportal der Länder oder im Unternehmensregister selbst suchen und Einsicht in die Eintragungen und eingereichten Dokumente nehmen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Über das "Gemeinsame Registerportal der Länder" können Sie online die Handelsregister einsehen. Hier finden Sie Informationen über

  • Kapitalgesellschaften, zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
  • Personenhandelsgesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG)
  • Einzelkaufleute (e.K.)

Das Gemeinsame Handelsregisterportal der Länder gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.

Sie können im Gemeinsamen Handelsregisterportal der Länder Informationen kostenlos einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenlos

  • die eingereichten Urkunden einsehen,
  • einen Abdruck als PDF herunterladen.

Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 01.01.2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie zum Beispiel Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht.

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


Das Handelsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar.

Gebühr


 

Beim Registergericht kann ein elektronischer Auszug aus dem Handelsregister beantragt werden. Dafür fallen folgende Gebühren an:

- unbeglaubigte Datei: 5,00 €

- beglaubigte Datei: 10,00 €

Ablauf


Gemeinsames Registerportal der Länder:

•           Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.

•           Klicken Sie im Menü entweder auf „Normale Suche“ oder „Erweiterte Suche“ und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.

•           Klicken Sie auf „Suchen“.

•           Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.

•           Wählen Sie das gewünschte Dokument

Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal.

Unternehmensregister:

            Rufen Sie das Unternehmensregister auf.

•           Geben Sie in der Schnellsuche den gesuchten Firmennamen und optional einen Bereich ein.

•           Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt.

Erforderliche Unterlagen


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Fristen


Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Im Land Brandenburg ist das  Handelsregister (Abteilungen A und B), bei den Amtsgerichten Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam konzentriert. Grundsätzlich wird der Handelsregisterauszug eines eingetragenen Rechtsträgers von der Handelsregisterabteilung des Amtsgerichts ausgestellt, welches auch für den Sitz dieses Rechtsträgers zuständig ist.

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

§ 9 Abs. 1 HGB richtig: § 9 Abs. 4 S. 1 HGB, § 30a HRV

§ 9 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB)

§ 9 Absatz 4 S. 1 HGB, § 30a Absatz 2, Absatz 5 Handelsregisterverordnung (HRV)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
03.08.2026