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Betreuungsverfügung Beglaubigung

Nach dem Gesetz kann durch das Gericht ein rechtlicher Betreuer für Sie bestellt werden, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung Ihr Angelegenheiten ganz oder teilwiese rechtlich nicht besorgen können.

 

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Mi t einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche zur Auswahl eines rechtlichen Betreuers sowie zur Wahrnehmung der Betreuung festhalten. Sie können also anregen, wer auf jeden Fall oder in keinem Fall als rechtlicher Betreuer bestellt werden soll. Auch zu der Frage, was bei der Ausübung der rechtlichen Betreuung beachtet werden soll, können Sie Bestimmungen treffen. Diese können zum Beispiel folgende Fragen betreffen:

 

  • Möchte ich meinen bisherigen Lebensstandard behalten und soll dafür notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
  • In welchem Heim möchte ich gegebenenfalls wohnen und in welchem auf keinen Fall?
  • Möchte ich meine persönlichen Gegenstände und Möbel soweit wie möglich mitnehmen oder sollen diese im Fall einer Wohnungsauflösung an bestimmte Personen/Organisationen ausgehändigt werden?
  • Von wem möchte ich im Fall meiner Pflegebedürftigkeit versorgt werden?

 

Die Betreuungsverfügung richtet sich inhaltlich an das für Ihren Wohnort zuständige Betreuungsgericht. Sie ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Es empfiehlt sich aber, sie aufzuschreiben und mit Ort und Datum zu unterschreiben, damit möglichst keine Zweifel an der Echtheit Ihrer Verfügung entstehen. Um Zweifel an der Echtheit so weit wie möglich auszuschließen, können Sie die Betreuungsverfügung auch durch die Betreuungsbehörde beglaubigen lassen.

Tipp: Beziehen Sie bei komplizierten rechtlichen Angelegenheiten eine Notarin oder einen Notar ein, holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat.

 

Weitere Informationen

Formulare


Voraussetzung


Beibringen einer Betreuungsverfügung

 

Ein Muster finden Sie unter der nachfolgenden Internetadresse:

Vorsorgeleitfaden_2026.indd

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular/Betreuungsverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Gebühr


Gebühr in Höhe von 10,00 Euro (§ 7 Absatz 4 S. 1 BOtG)

Ablauf


  • Suchen Sie die Betreuungsbehörde persönlich mit der Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf.
  • Im Beisein der oder des Bediensteten ("Urkundsperson") setzen Sie eigenhändig Ihre Unterschrift auf die zu unterzeichnenden Dokumente.
  • Die Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht die Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Amtssiegel.

 

 

In bestimmten Fällen kann es ratsam sein, eine Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Dies ist empfehlenswert, falls die Vollmacht eine bestimmte Geschäftsbesorgung nicht abdeckt oder Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht bestehen.

Erforderliche Unterlagen


Für die Beglaubigung ist die Identitätsfeststellung (per Ausweisdokument) sowie die Vorlage einer Betreuungsverfügung erforderlic h.

Fristen


Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Die zuständige Stelle für die Beglaubigung einer Betreuungsverfügung ist die örtlich zuständige Betreuungsbehörde oder ein Notar.

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Bezeichnung: §§ 1814 ff., 1816 Absatz 2Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gesetz zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes im Land Brandenburg (Brandenburgisches Betreuungsorganisationsausführungsgesetz - BbgAGBtOG)

vom 16. Dezember 2022 (GVBl.I/22, [Nr. 33])

 


Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Justiz und für Digitalisierung

Fachlich freigegeben am
03.08.2026