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Als Anbieter von Postdienstleistungen betriebliche Änderungen der Bundesnetzagentur mitteilen

Wenn Ihr Unternehmen im digitalen Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen bei der Bundesnetzagentur eingetragen ist, müssen Sie jede betriebliche Änderung melden.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

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Ausführliche Beschreibung


Die Bundesnetzagentur führt seit dem 19.07.2024 ein digitales Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis Post).

Als Anbieter von Postdienstleistungen sind Sie verpflichtet, der Bundesnetzagentur Änderungen von Angaben zur natürlichen oder juristischen Person, zur Art oder dem Gebiet der Tätigkeit sowie zu Auftragsverhältnissen unverzüglich zu melden. Mit diesen Angaben kann die Bundesnetzagentur das digitale Anbieterverzeichnis fortlaufend aktualisieren.

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


  • Sie erbringen Postdienstleistungen.
  • Sie sind im digitalen Anbieterverzeichnis eingetragen.

Gebühr


Die Anzeige von Änderungen im Anbieterverzeichnis ist gebührenpflichtig.

Ablauf


  • Wenn sich Ihre Angaben zur natürlichen oder juristischen Person, zur Art oder dem Gebiet der Tätigkeit sowie zu Auftragsverhältnissen als Anbieter von Postdienstleistungen ändern, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur unverzüglich mitteilen. Die Bundesnetzagentur aktualisiert die Angaben dann im digitalen Anbieterverzeichnis.
  • Die Änderung melden Sie genau wie die Eintragung in das Anbieterverzeichnis online.

Erforderliche Unterlagen


  • Bei einer Änderungsmitteilung müssen Sie keine Dokumente einreichen.

Fristen


Sie müssen Änderungen bei der Erbringung von Postdienstleistungen unverzüglich der Bundesnetzagentur melden.

Bearbeitungsdauer


Die Meldung von Änderungen von Angaben zur natürlichen oder juristischen Person, zur Art oder dem Gebiet der Tätigkeit sowie zu Auftragsverhältnissen als Anbieter von Postdienstleistungen werden umgehend von der Bundesnetzagentur geprüft. Anschließend erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung im digitalen Anbieterverzeichnis.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


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Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Fachlich freigegeben am
01.12.2025