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Kontaktdaten eines Preismelders an Markttransparenzstelle übermitteln

Möchten Sie die Dienste eines Preismelders nutzen, um als Preishoheitsinhaber (PHI) Ihrer Meldepflicht über Preisänderungen nachzukommen? Dann müssen Sie umgehend Angaben zum Preismelder an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Öffnungszeiten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Kontaktdaten

Kontakt

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ansprechpersonen

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Onlineservices

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ausführliche Beschreibung


Sie sind gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) meldepflichtig, wenn Sie über die Preissetzungshoheit verfügen, also die Preise festsetzen als:

  • Mineralölunternehmen, das die Kraftstoffpreise vorgibt, oder
  • Betreiberin oder Betreiber einer Tankstelle, die oder der die Preise selbst bestimmt

Wenn Sie die Meldung nicht selbst vornehmen können oder möchten, beauftragen Sie einen Preismelder. Hierbei handelt es sich um spezialisierte Dienstleister. Dafür übermitteln Sie der MTS-K

  • Name und Anschrift des Preismelders
  • eine Kontaktperson mit
    • Telefonnummer
    • gegebenenfalls Telefaxnummer
    • gegebenenfalls E-Mail-Adresse

Wenn Sie die Dienste eines Preismelders beanspruchen, darf nur noch dieser folgende Informationen an die MTS-K melden:

  • Grunddaten zu den Tankstellen
  • Preise für die Kraftstoffarten:
    • Super E5
    • Super E10
    • Diesel

Ebenso bevollmächtigen Sie den Preismelder, alle Rückmeldungen der MTS-K entgegenzunehmen.

Weitere Informationen

Formulare


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Voraussetzung


  • Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.

Gebühr


Es fallen keine Kosten an.

Ablauf


Erstmalige Angaben zum Preismelder können Sie im Formular Registrierungsbogen Meldepflichtiger machen.

  • Tragen Sie Ihre Angaben zum Preismelder in den elektronischen Registrierungsbogen der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ein. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Senden Sie das Formular elektronisch ab.
  • Die MTS-K prüft Ihre Angaben und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.

Wenn Sie sich per Post, E-Mail oder Fax registrieren und in diesem Rahmen Angaben zum Preismelder machen:

  • Tragen Sie Ihre Angaben zum Preismelder in den elektronischen Registrierungsbogen der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ein.
  • Es wird ein PDF erzeugt, das Sie ausdrucken und an die MTS-K senden.
  • Die MTS-K prüft Ihre Angaben und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.

Erforderliche Unterlagen


Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Fristen


Sie müssen die Daten umgehend übermitteln, wenn der Preismelder für Sie tätig wird.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
2-12 WOCHE

Die Bearbeitungsdauer hängt ab von: • der Vollständigkeit der Angaben • Ihrer Reaktionszeit bei Rückfragen der MTS-K

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Fachlich freigegeben am
16.03.2026