Angebot zum Kauf von Weichweizen aus Interventionsbeständen abgeben
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ausführliche Beschreibung
Aufgrund von Maßnahmen zur Marktregulierung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (EU) lagert Weichweizen in deutschen Interventionslagern.
Wenn Sie ein Interesse am Kauf von Weichweizen aus diesen Beständen haben, reichen Sie hierzu ein Angebot bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ein.
Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Weitere Informationen
Formulare
Voraussetzung
- Sie handeln mit Weichweizen.
-
Die Voraussetzungen für das Einreichen von Angeboten sowie für die Kauf- und Übernahmeabwicklung können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Gebühr
Es fallen keine Kosten an.
Ablauf
Die EU-Kommission eröffnet den Verkauf von Weichweizen aus Interventionsbeständen per Verordnung.
Das Angebot für den Kauf können Sie online, per Fax oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein-reichen.
Angebot online einreichen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird.
- Der Online-Antragführt Sie Schritt für Schritt durch die not-wendigen Angaben.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und mit den er-forderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
- Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
-
Die BLE sendet Ihnen
- eine Angebotsbestätigung oder
- eine Ablehnung.
Angebot per Fax oder Post einreichen:
- Laden Sie das Angebots- und das Sicherheitsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es ei-ne Bekanntmachung der EU gibt.
- Füllen Sie die Formulare aus.
- Senden Sie diese mit gegebenenfalls erforderlichen Unter-lagen per Fax oder Post an die BLE.
- Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
-
Die BLE sendet Ihnen
- eine Angebotsbestätigung oder
-
eine Ablehnung.
Erforderliche Unterlagen
- Angebotsformular
- Sicherheitsformular
-
Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Land-wirtschaft und Ernährung gegebenenfalls von Ihnen benö-tigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entneh-men.
Fristen
Fristen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungszeiten können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- Kapitel III Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 der Kommission vom 18. Mai 2016
- Artikel 2 Absatz1 und 33 Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 der Kommission vom 18. Mai 2016
Rechtsbehelf
- Widerspruch:
- Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihr Angebot.
-
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
07.10.2024
