Nothilfe für Deutsche im Ausland erhalten
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ausführliche Beschreibung
Deutsche Auslandsvertretungen sind in der Regel Botschaften oder Generalkonsulate. Beispielsweise können sie
- Ihnen bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen,
- Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freundinnen und Freunden zu Hause vermitteln,
-
Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen,
- zum Beispiel Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer oder
- in Ländern, in denen diese Überweisungswege nicht vorhanden sind, eine Überweisung über die Auslandsvertretung,
- Ihnen anwaltliche oder ärztliche Hilfe sowie Dolmetsch- oder Übersetzungsdienste vermitteln,
- Ihnen im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und Ihre Angehörigen unterrichten,
- veranlassen, dass Sie als Angehöriger vom Tod einer oder eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland erfahren, und Ihnen vor Ort Bestattungsinstitute für die Erledigung der Formalitäten vermitteln,
- Ihnen bei Vermisstenfällen helfen, zum Beispiel indem sie die Polizei vor Ort einschalten und Sie in Gesprächen mit örtlichen Behörden unterstützen,
- bei Insolvenz des Reiseveranstalters Hilfestellung leisten,
- in Krisensituationen und bei Evakuierungen unterstützen.
Die deutschen Vertretungen können Ihnen helfen, wenn anderweitige Hilfe nicht möglich ist. Für Sie bestehen in diesem Fall weitreichende Mitwirkungs- und Darlegungspflichten. Es gilt der Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe". Geleistete finanzielle Hilfe stellt eine Sozialleistung dar, die gebührenpflichtig und rückzahlbar ist.
Weitere Informationen
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzung
- objektive Notlage, aus der sich die betroffene Person nicht selbst und nicht durch Dritte befreien kann
- deutsche Staatsangehörigkeit der betroffenen Person
Gebühr
Konsularische Hilfeleistungen sind gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich im Wesentlichen nach dem Aufwand. Mit Stundensätzen in zwei- bis dreistelligen Eurobeträgen ist zu rechnen. Bitte klären Sie mit der Auslandsvertretung möglicherweise entstehende Kosten ab.
Ablauf
Kontaktieren Sie die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung.
- Wenn Sie Ihren Pass verloren haben, müssen Sie die Auslandsvertretung persönlich aufsuchen.
- Bei Notfällen ist es von der Situation abhängig, wie Sie in Kontakt treten.
-
Je nach Anliegen und Notsituation ist es möglich, dass
- es ein passendes Formular gibt oder ein formloser Antrag ausreicht,
- die Schriftform erforderlich ist (z.B. unterschriebener Antrag),
- Sie persönlich erscheinen müssen.
Erforderliche Unterlagen
- bei Passverlust: Verlust- beziehungsweise Diebstahlsanzeige bei der Polizei
Fristen
Es gibt keine Frist, allerdings ist keine Hilfe für die Vergangenheit möglich.
Bearbeitungsdauer
- situationsabhängig, notfalls sofort
- Beispiel: Bei Passverlust dauert die Bearbeitung in der Re-gel einen Werktag.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Absatz 1 Konsulargesetz (KonsG)
- §25 Konsulargesetz (KonsG)
- Bundesgebührengesetz (BGebG)
- Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV)
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise
Vor Antritt jeder Auslandsreise sollten Sie klären, ob Sie einen angemessenen Krankenversicherungsschutz haben, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz müssen Sie entsprechende vor Ort anfallende Kosten tragen. Dies kann schnell alle Ersparnisse aufzehren. Diese Kosten können nicht von deutschen Auslandsvertretungen übernommen werden. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass Ihnen die Ausreise verweigert wird, falls Sie beispielsweise Rechnungen im Krankenhaus nicht bezahlen können.
Auswärtiges Amt
14.12.2021
