Als Unternehmen im Baugewerbe Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
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Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ausführliche Beschreibung
Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.
Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.
Das betrifft:
- Baubetriebe des Bauhauptgewerbes sowie Baubetriebe anderer Unternehmen – jeweils ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger
- Unternehmen des Baugewerbes
Je Betriebs- oder Unternehmensart sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmte Daten in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, jährlich oder mit Abstand mehrerer Jahre. Unter anderem müssen Sie gegebenenfalls folgende Daten zu Ihrem Betrieb oder Unternehmen übermitteln:
- die tätigen Personen
- die Arbeitsstunden
- die Lohn- und Gehaltssummen
- den Umsatz
- die Investitionen
- den Material- und Wareneingang
Weitere Informationen
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzung
Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für:
- Baubetriebe des Bauhauptgewerbes sowie Baubetriebe anderer Unternehmen – jeweils ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger
-
Unternehmen des Baugewerbes
Gebühr
Für Sie entstehen keine Kosten.
Ablauf
Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:
- Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem IDEV-Fragebogen entnehmen.
-
Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen.
- Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
- Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen.
- Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Fristen
Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.
Bearbeitungsdauer
Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.
Für die Bearbeitung des Fragebogens benötigen Sie je nach Größe des Unternehmens oder Betriebs in der Regel zwischen 10 Minuten und 2 Stunden.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)
- § 5 Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)
- § 11 Absatz 1 Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)
- § 15 Bundesstatistikgesetz (BStatG)
Rechtsbehelf
-
Widerspruch.
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
-
verwaltungsgerichtliche Klage
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
21.07.2022
