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Private Leistungen für die Statistik der Entwicklungszusammenarbeit melden

Als Nichtregierungsorganisation (NRO) können Sie private Leistungen für die Entwicklungszusammenarbeit freiwillig an das Statistische Bundesamt übermitteln. Die Datenerhebung dient der Meldung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Kontaktdaten

Kontakt

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ansprechpersonen

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Onlineservices

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ausführliche Beschreibung


Jährlich wird in Deutschland eine Statistik über die Höhe der finanziellen Leistungen für die Entwicklungszusammenarbeit erhoben. Diese Erhebung führt das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durch. 

Für die Erstellung der jährlichen Statistik werden sowohl öffentliche Leistungen als auch Leistungen für die private Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt. Damit die deutschen Leistungen so umfassend und realistisch wie möglich abgebildet werden können, ist das Statistische Bundesamt auf die freiwillige Meldung von privaten Leistungen angewiesen. 
 

Weitere Informationen

Formulare


Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzung


Private Leistungen müssen

  • aus Eigenmitteln und Spenden von NROs (einschließlich Mitgliedsbeiträgen) finanziert werden. 

Unter dieser Bedingung können Sie folgende Leistungen melden:

  • Leistungen von NROs für Projekte in Entwicklungsländern entsprechend der Länderliste der OECD
  • Entwicklungsleistungen, die in Deutschland erbracht werden
    • Zum Beispiel Maßnahmen der entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung wie Vorträge, Broschüren, Diskussionsrunden
  • Verwaltungs-, Personal-, Reise- und Transportkosten
    • Diese müssen für die Erbringung der Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit notwendig sein.

Beispiele für anrechenbare Leistungen sind: 

  • Friedensicherung
  • zivile Polizeiarbeit
  • soziale und kulturelle Vorhaben
  • Flüchtlingshilfe
  • Forschung
  • Terrorismusbekämpfung
  • Studienplatzkosten

Folgende Leistungen können Sie nicht melden:

  • Maßnahmen kirchlicher Organisationen wie 
    • Seelsorge
    • Ausbildung von Priestern
    • Bau von Kirchen
  • Leistungen an Übergangsländer, die nicht in der aktuellen Liste der Entwicklungsländer der OECD genannt sind
  • öffentliche Zuschüsse
  • Gelder, die an andere deutsche Organisationen für deren Projekte weitergegeben werden.
     

Gebühr


Es fallen keine kosten an. 

Ablauf


Ihre Angaben können Sie online über das IDEV-Webformular einreichen: 

  • online (IDEV-Webformular)

Online: 

  • Beantragen Sie online oder telefonisch den Zugangslink für das Online-Datenerhebungsportal IDEV.
  • Füllen Sie das IDEV-Webformular aus und schicken Sie die Meldung online ab.
     

Erforderliche Unterlagen


Liste der Leistungen, jeweils zugeordnet zu einem Entwicklungsland oder (wenn nicht einzelnen Ländern zuordenbar) der zugehörigen Region.

Fristen


Die Erhebung erfolgt jährlich im Frühjahr für das vorangegangene Berichtsjahr. Die Frist zur Meldung der Daten ist grundsätzlich der 31. März des laufenden Jahres. Bitte erfragen Sie die Möglichkeit eventueller Fristverlängerungen zur Meldung Ihrer Daten für das aktuelle Geschäftsjahr beim Statistischen Bundesamt.

Bearbeitungsdauer


Für die Bearbeitung des Fragebogens beziehungsweise für die Abgabe der Daten benötigen Sie, je nachdem wie viele Leistungen zu melden sind, in der Regel zwischen 10 Minuten und 2 Stunden .

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen. 

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Fachlich freigegeben am
01.02.2022