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Vergütung der in anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlten Vorsteuer beantragen

Wenn Sie ein im Inland ansässiger Unternehmer und zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können Sie sich die Umsatzsteuer, die Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlt haben, auf Antrag erstatten lassen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

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Ausführliche Beschreibung


Als im Inland ansässiger Unternehmer sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und in einem anderen EU-Mitgliedstaat Umsatzsteuer gezahlt haben, können Sie einen Antrag auf Erstattung der gezahlten Vorsteuer stellen.

Haben Sie Vorsteuer in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat gezahlt, müssen Sie die Vergütung direkt in diesem Staat beantragen.

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


  • Sie sind ein im Inland ansässiger Unternehmer.
  • Sie haben in einem EU-Mitgliedstaat Vorsteuer, das heißt Umsatzsteuer, gezahlt.
  • Im beantragten Zeitraum
    • waren Sie umsatzsteuerpflichtig,
    • haben Sie nicht die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch genommen,
    • haben Sie nicht ausschließlich der landwirtschaftlichen Pauschalbesteuerung unterlegen und
    • haben Sie nicht ausschließlich umsatzsteuerfreie Lieferungen oder Dienstleistungen erbracht.
  • Ihre beantragte Vergütung beträgt bei einem Erstattungszeitraum
    • von mindestens 3 und höchstens 11 Monaten mindestens 400,00 EUR beziehungsweise den entsprechenden Wert in der Landeswährung oder
    • von 1 Kalenderjahr oder dem letzten Zeitraum des Kalenderjahres mindestens 50,00 EUR.

Gebühr


Es fallen keine Kosten an.

Ablauf


Sie müssen Ihren Antrag auf Vorsteuervergütung online im BZSt Online-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.

  • Registrieren Sie sich im BOP.
    • Wenn Sie bereits für ein anderes über das BOP erreichbares Verfahren oder für das ELSTER-Onlineportal registriert sind, müssen Sie sich nicht erneut registrieren.
  • Wählen Sie das Formular "Antrag auf Vorsteuervergütung im EU-Ausland durch inländische Unternehmer".
  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Speichern Sie erforderliche Rechnungsbelege oder Einfuhrdokumente lokal in einem separaten Verzeichnis ab.

Benennen Sie die Belege nach ihrer Zuordnung im Antrag.

  • Laden Sie die Belege im Menüpunkt "Anhänge" hoch.
  • Die Datei mit den beigefügten Belegen darf maximal 5 Megabyte (MB) groß sein.
  • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
  • Sie erhalten eine Versandbestätigung in Ihr BOP-Postfach.
  • Ihr Antrag wird vom BZSt geprüft.
  • Nach erfolgreicher Prüfung leitet das BZSt den Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung weiter.
  • Sie erhalten vom Mitgliedstaat der Erstattung eine Mitteilung auf elektronischem Wege, wenn der Antrag eingegangen ist. Der Mitgliedstaat der Erstattung informiert Sie, ob er Ihrem Antrag zustimmt.

Lehnt das BZSt die Weiterleitung Ihres Antrags ab, erhalten Sie vom BZSt eine Entscheidung über Ihr BOP-Postfach.

Erforderliche Unterlagen


  • Formular "Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland"
  • Formular "Anmeldung zur Nutzung des BZSt Online-Portals (BOP) zur authentifizierten Übermittlung von Anträgen auf Vergütung der Vorsteuer"
  • alle für den Antrag relevanten Rechnungs- und Einfuhrbelege, sofern der Mitgliedstaat der Erstattung dies verlangt

Fristen


Antragsfrist
9 MONAT

Antragsstellung innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres möglich, in dem die Umsatzsteuer entstanden ist, das heißt jährlich bis zum 30.09.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
4-6 WOCHE

für die schriftliche Anmeldung zur Nutzung des BZSt Online-Portals

Bearbeitungsdauer
15 TAG

für die Entscheidung über die Weiterleitung des Antrags durch die BZSt an den betreffenden EU-Mitgliedstaat

Weitere Kontaktmöglichkeiten


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Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch gegen die Ablehnung der Weiterleitung des Antrags durch die BZSt an den betreffenden EU-Mitgliedstaat
  • finanzgerichtliche Klage

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am
06.01.2026