Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer für das IT-Verfahren EMCS zur Nutzung der Internet-EMCS-Anwendung (IEA) erfassen oder ändern lassen
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie Bier, Tabakwaren, Energieerzeugnisse, Alkohol und alkoholhaltige Waren oder Schaumwein beziehungsweise Schaumweinzwischenerzeugnisse zum Beispiel innerhalb Deutschlands oder in einen anderen europäischen Mitgliedstaat unter Steueraussetzung befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis. Zudem ist eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System - EMCS) notwendig. Die verschiedenen Beförderungsschritte werden in diesem System erfasst.
Im EMCS werden dafür Ihre Daten, beispielsweise Ihre Steuernummer beziehungsweise Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer ID) hinterlegt.
Wenn Sie eine neue Steuernummer oder Steuer-ID in die Stammdaten eintragen lassen wollen oder den Eintrag ändern möchten, müssen Sie dafür einen Antrag beim Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion stellen.
Weitere Informationen
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzung
- Sie befördern Bier, Tabakwaren, Energieerzeugnisse, Alkohol oder Schaumwein beziehungsweise Schaumweinzwischenerzeugnisse unter Steueraussetzung.
- Sie wollen sich zur Nutzung der Internet- EMCS-Anwendung anmelden beziehungsweise sind bereits registriert und wollen Ihre hinterlegte Steuernummer oder Steuer-ID ändern lassen.
Gebühr
Für Sie entstehen keine Kosten.
Ablauf
Für die Erfassung oder Änderung der Steuernummer beziehungsweise Steuer-ID in EMCS müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen:
-
Gehen Sie auf die Internetseite der Zollverwaltung und laden Sie folgenden Antrag herunter:
- Antrag auf Erfassung/ Änderung der Steuernummer/Steuer-Identifikationsnummer für die Internet-EMCS-Anwendung (IEA) (Formular 033087)
- Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie Ihn und senden Sie ihn an das Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion.
-
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Erfassung beziehungsweise Änderung Ihrer Steuernummer oder Steuer-ID.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 1 und 2 Wochen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Biersteuergesetz (BierStG)
- § 16 Biersteuerverordnung (BierStV)
- § 13 Alkoholsteuergesetz (AlkStG)
- § 28 Alkoholsteuerverordnung (AlkStV)
- § 3 Alkopopsteuergesetz (AlkopopStG)
- § 9 in Verbindung mit § 29 Absatz 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
- § 9 in Verbindung mit § 29 Absatz 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
- § 15 in Verbindung mit § 43 und in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
- § 15 in Verbindung mit § 43 und in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
- § 15 in Verbindung mit § 43 und in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
- § 10 Tabaksteuergesetz (TabStG)
- § 16 Tabaksteuerverordnung (TabStV)
- § 9d Energiesteuergesetz (EnergieStG)
- § 28a Energiesteuerverordnung (EnergieStV)
Rechtsbehelf
Da es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt, ist die Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht möglich.
Bundesministerium der Finanzen
21.06.2021
