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Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln

Wenn Sie dem Bundeszentralamt für Steuern Ihre Bankverbindung für mögliche zukünftige Auszahlungen übermitteln möchten, stehen verschiedene Wege zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

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Ausführliche Beschreibung


Der Bund hat einen Zahlungsweg geschaffen, um zukünftig staatliche Auszahlungen an Bürgerinnen und Bürger auf direktem Weg zu ermöglichen. Zu diesem Zweck benötigt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Bankverbindung.

Wenn Sie dem BZSt Ihre Bankverbindung übermitteln, wird sie dort gespeichert. Mit der Speicherung Ihrer Bankverbindung ist keine Anmeldung, Warteliste oder dergleichen für etwaige zukünftige Zahlungen verbunden. Ob es solche Zahlungen geben wird, wer sie erhält und wie das Verfahren abläuft, hängt davon ab, welche Maßnahmen der Gesetzgeber zukünftig beschließt.

Das BZSt speichert nur die zuletzt übermittelte Bankverbindung. Wenn sich Ihre Bankverbindung einmal ändert, genügt eine neue Mitteilung.

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


Sie verfügen über ein Konto aus dem europäischen Zahlungsraum (SEPA).

Gebühr


Es fallen keine Kosten an.

Ablauf


Sie können dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Bankverbindung auf verschiedenen Wegen übermitteln:

Über die App „BZSt IBAN+“:

  • Laden Sie die App „BZSt IBAN+“ für Apple- oder Android-Smartphones aus dem jeweiligen App-Store.
  • Übermitteln Sie Ihre Bankverbindung in der App an das BZSt.

Über „Mein ELSTER“:

  • Besuchen Sie „Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ und melden Sie sich an. 
  • Gehen Sie im Bereich „Mein ELSTER“ auf „Alle Formulare“ und wählen Sie das Formular "Meldung Ihrer Bankverbindung an das BZS "
  • Folgen Sie den Anweisungen.
  • Das System registriert die Änderung und speichert die neuen Daten ab.

Durch Ihre Bank:

  • Sie beauftragen Ihre Bank, Ihre Bankverbindung an das BZSt zu übermitteln. Je nach Bank kann das zum Beispiel über Online-Banking, Telefonbanking, per Post oder persönlich in einer Filiale möglich sein. Erfragen Sie das gegebenenfalls bei Ihrer Bank.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Angaben vom BZSt.

Durch eine bevollmächtigte Person:

  • Eine bevollmächtige Person übermittelt für Sie Ihre Kontoverbindung, beispielsweise eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.  

Wenn für minderjährige Kinder Kindergeld gezahlt wird:

  • Die Familienkasse übermittelt für Sie die Kontoverbindung an das BZSt, auf die Ihr Kindergeld zuletzt ausgezahlt worden ist.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Angaben vom BZSt.

Erforderliche Unterlagen


Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.

Fristen


Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
1-3 WERKTAG

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Hinweise

Das BZSt leitet Ihre Bankverbindung nicht an die Finanzämter weiter. Wenn Sie in Steuersachen eine Bankverbindung an das Finanzamt übermitteln wollen, müssen Sie das weiterhin gesondert erledigen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am
05.08.2025