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Finanzamtsbescheinigung bei der Künstlersozialkasse anfordern

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über die steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge und Zuschüsse.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Öffnungszeiten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Kontaktdaten

Kontakt

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ansprechpersonen

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Onlineservices

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ausführliche Beschreibung


Die Künstlersozialkasse meldet dem Bundeszentralamt für Steuern die gesetzlich festgelegten Informationen. Einen Nachweis über die gemeldeten Daten für das jeweilige Vorjahr erhalten Sie jedes Jahr automatisch im März.

Sollten Sie darüber hinaus eine Bescheinigung für das Finanzamt benötigen, können Sie eine gesonderte Finanzamtsbescheinigung für das entsprechende Jahr bei der Künstlersozialkasse anfordern.

Bei den zu berücksichtigenden Zahlungen kommt es auf das Jahr der Zahlung an und nicht auf den Zeitraum, für den die Zahlungen geleistet wurden.

Weitere Informationen

Formulare


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Voraussetzung


Sie haben in dem jeweiligen Jahr an die Künstlersozialkasse Beiträge entrichtet oder Zuschüsse erhalten.

Gebühr


Es fallen keine Kosten an.

Ablauf


Grundsätzlich gilt:

  • Sie erhalten die Bescheinigung über die dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldeten Daten automatisch. Sie müssen also keinen Antrag stellen.
  • Sie erhalten die Bescheinigung im März eines jeden Jahres für die im Vorjahr gezahlten Beiträge/Zuschüsse.

Sollten Sie bereits vorher eine Bescheinigung für das Finanzamt benötigen, können Sie eine gesonderte Finanzamtsbescheinigung online, per Post oder telefonisch bei der Künstlersozialkasse anfordern.

Online-Anforderung: 

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite können Sie angeben, für welches Jahr Sie eine Finanzamtsbescheinigung benötigen.
  • Die Anforderung kann nur für abgeschlossene (also vergangene) Jahre erfolgen.

Anforderung per Post:

  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, für welches Jahr Sie eine Finanzamtsbescheinigung benötigen.
  • Die Bescheinigung kann nur für abgeschlossene (also vergangene) Jahre ausgestellt werden.
  • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.

Anforderung per Telefon:

  • Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, für welches Jahr Sie eine Finanzamtsbescheinigung benötigen.
  • Die Bescheinigung kann nur für abgeschlossene (also vergangene) Jahre ausgestellt werden.

Die Künstlersozialkasse wird Ihnen die gewünschte Finanzamtsbescheinigung per Post zusenden.

Erforderliche Unterlagen


Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Fristen


Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
1-2 WOCHE

Sie erhalten die Bescheinigung über die dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldeten Daten automatisch im März. Die Zusendung einer gesonderten Finanzamtsbescheinigung dauert in der Regel 1 Woche (abhängig vom Arbeitsaufkommen).

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am
31.03.2023