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Nicht angemeldete Unternehmen zur Künstlersozialabgabe beraten

Die Künstlersozialkasse berät Sie zu allen Fragen rund um die Künstlersozialabgabe.  

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

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Ausführliche Beschreibung


Die Künstlersozialkasse (KSK) informiert Sie als potentiellen, zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmer oder Verwerter über Ihre Rechte und Pflichten. 

Sie erhalten Informationen darüber, ob Sie als Unternehmer oder Verwerter der Künstlersozialabgabepflicht unterliegen und welche Abgabepflicht der Höhe nach anfällt. 

Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:

  • warum sind Sie zur Künstlersozialabgabe verpflichtet,
  • wann müssen Sie die Künstlersozialabgabe zahlen,
  • was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
  • wer ist eine selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person,
  • wie hoch ist der Abgabesatz,
  • wie ist das allgemeine Verfahren,
  • wie erfüllen Sie Ihre Aufzeichnungspflicht, 
  • welche Auskünfte müssen Sie geben,
  • wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
  • wie ist die Verjährung geregelt,
  • was ist eine Ausgleichsvereinigung.

Es gilt die Besonderheit, dass selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen. Die andere Betragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert.  
   

Weitere Informationen

Formulare


Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein 

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein 
 

Voraussetzung


Sie sind noch nicht bei der KSK als Unternehmen angemeldet.

Gebühr


Für Sie fallen keine Kosten an.

Ablauf


Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen, oder bitten auf elektronischem Weg um Informationen zur Künstlersozialabgabe.

  • Die KSK wird Sie schriftlich, telefonisch oder elektronisch informieren.

Erforderliche Unterlagen


Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Fristen


Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer


telefonisch: in der Regel keine 
schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales 

Fachlich freigegeben am
22.11.2021