Bewilligung zur Erstellung von Wiegenachweisen für Bananen erhalten
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Terminvergabe
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Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Hierzu liegen keine Angaben vor.Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie frische Bananen des KN-Codes (Kombinierte Nomenklatur) 0803 90 10 im Gebiet der Europäischen Union zum zollrechtlich freien Verkehr abfertigen, müssen Sie bei Abgabe der Zollanmeldung im Besitz eines Wiegenachweises (Formular 0380) sein. Den Wiegenachweis dürfen nur zugelassene Wiegerinnen und Wieger erstellen.
Für die Bewilligung als zugelassene Wiegerin oder zugelassener Wieger müssen Sie einen elektronischen Antrag über das im Zoll-Portal zugängliche EU-Trader-Portal stellen.
Weitere Informationen
- Informationen zur Abfertigung von frischen Bananen sowie Teile I bis III und V des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen auf der Internetseite der Zollverwaltung
- Informationen zur Einrichtung eines Nutzerkontos für das EU-Trader Portal, "Zusatzblatt nationale Angaben" auf der Internetseite der Zollverwaltung
- Informationen zur EORI-Nummer auf der Internetseite der Europäischen Kommission
- Allgemeine Informationen zur EORI-Nummer auf der Internetseite der Zollverwaltung
- Fragen und Antworten zur EORI-Nummer auf der Internetseite der Zollverwaltung
- EORI-Leitfaden auf der Internetseite der Europäischen Kommission
- EORI-Datenbank auf der Internetseite der Europäischen Kommission
- Beantragung einer EORI-Nummer und Änderung der Beteiligtendaten auf der Internetseite der Zollverwaltung
- CDS – System für EU-ZK: Zollentscheidungen auf der Internetseite der Europäischen Kommission
Formulare
Voraussetzung
- Sie haben keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen die zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften und keine schweren Straftaten im Rahmen ihrer Wirtschaftstätigkeit begangen.
- Sie sind mit der Einfuhr, Beförderung, Lagerung oder Handhabung eingangsabgabenpflichtiger frischer Bananen des KN-Codes 0803 90 10 befasst.
- Sie verfügen über eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number; Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten).
- Sie bieten die für die ordnungsgemäße Durchführung des Wiegens erforderliche Gewähr.
-
Sie verfügen über geeignete Wiegevorrichtungen:
- geeichte Waagen mit einer Genauigkeit von 2 Nachkommastellen
- Sie führen Aufzeichnungen, die es den Zollbehörden ermöglichen, die erforderlichen Kontrollen durchzuführen.
Gebühr
Es fallen keine Kosten an.
Ablauf
- Wenn Sie eine Bewilligung als zugelassene Wiegerin oder zugelassener Wieger beantragen wollen, müssen Sie den Antrag elektronisch über das EU-Trader-Portal stellen.
-
Sie benötigen für den Zugang zum EU-Trader-Portal
- ein Geschäftskundenkonto des Zoll-Portals. Hier können Sie Ihre Zertifikate für den Zugang zu den Anwendungen im EU-Trader-Portal hinterlegen, verwalten und zum EU-Trader-Portal navigieren. Wenn Sie noch kein Geschäftskundenkonto haben, müssen Sie sich zunächst im Zoll-Portal registrieren. Hierfür benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat auf Basis der aktuellen Steuernummer Ihres Unternehmens. Nachdem Sie sich mit ELSTER identifiziert haben, können Sie gleichwertig die Zoll-Ident App zum Login nutzen.
- eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number; Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten). Wenn Sie noch keine EORI-Nummer haben, müssen Sie diese in Ihrem Benutzerkonto im Zoll-Portal beantragen. Über das Benutzerkonto erhalten Sie Zugang zur “EORI-Nr. Verwaltung“ und können eine EORI-Nummer neu beantragen.
- Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in das Geschäftskundenkonto des Zollportals ein.
- Rufen Sie die Dienstleistung “EU-Trader-Portal und CBAM-Portal“ auf.
- Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie sich für die Dienstleistung und laden die Zertifikate hoch. Dann können Sie die Dienstleistung nutzen und von dort aus zum EU-Trader-Portal navigieren.
- Füllen Sie den Antrag für die Bewilligungsart "AWB - Status eines zugelassenen Wiegers von Bananen (AWB)" aus und senden Sie diesen ab.
- Senden Sie das "Zusatzblatt nationale Angaben", die entsprechenden Aufzeichnungen über die Verwiegungen sowie gegebenenfalls die Teile I bis III und V des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen dem zuständigen Hauptzollamt unter Bezugnahme auf die durch das EU-Trader-Portal generierte Antragsnummer direkt zu.
- Wenn das Hauptzollamt erfolgreich geprüft hat, ob alle Bewilligungsvoraussetzungen vorliegen, wird eine Bewilligung elektronisch im EU-Trader-Portal erteilt.
- Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen elektronischen Bescheid über die Ablehnung des Antrags im EU-Trader-Portal.
Erforderliche Unterlagen
Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:
-
Teile I bis III und V des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen
- zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) benötigen den Fragebogen nicht
- "Zusatzblatt nationale Angaben"
- Muster der Aufzeichnungen über die Verwiegungen
Die Unterlagen sind dem zuständigen Hauptzollamt unter Bezugnahme auf die durch das EU-Trader Portal generierte Antragsnummer direkt zu übermitteln.
Fristen
Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie Wiegenachweise ausstellen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
30 TAG
Einen Bescheid über Ihren Antrag erhalten Sie in der Regel in 30 Tagen nach Annahme des Antrags.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 163 Absatz 3 Unionszollkodex (UZK)
- Artikel 155 bis 157 Delegierte Verordnung zur Ergänzung des Unionszollkodex (UZK-DA)
- Artikel 251 bis 252 Durchführungsverordnung mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen des Unionszollkodex (UZK-IA)
Rechtsbehelf
-
Einspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid entnehmen. - Klage vor dem Finanzgericht
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
19.02.2026
