Sie sind hier: Start Detail

Unwesentliche Änderung eines Endgerätes für den Digitalfunk BOS melden

Sie müssen Änderungen an einem bereits für den Digitalfunk BOS zertifizierten Endgerät unverzüglich an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) melden.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Öffnungszeiten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Kontaktdaten

Kontakt

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ansprechpersonen

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Onlineservices

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ausführliche Beschreibung


Im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden Endgeräte von verschiedenen Herstellern genutzt. Um sicherzustellen, dass diese Endgeräte mit allen Netzkomponenten und untereinander kompatibel sind, dürfen Sie nur von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zertifizierte Endgeräte verwenden.

Die BDBOS hat in den Interoperabilitätsrichtlinien (IOP-Richtlinien) Leistungsmerkmale definiert, die alle Endgeräte erfüllen müssen. Die Einhaltung dieser definierten Leistungsmerkmale wird durch ein entsprechendes Zertifikat bestätigt.

Wenn Sie als Herstellerin oder Hersteller an einem bereits zertifizierten Endgerät Änderungen vornehmen oder diese Geräte vertreiben, müssen Sie dies unverzüglich an die BDBOS melden. Das gilt auch, wenn die Änderungen die gesetzlichen Anforderungen nicht beeinflussen.

Zu den sogenannten unwesentlichen Änderungen zählen unter anderen Veränderungen, die Sie ausschließlich am Gehäuse des Endgeräts vornehmen, nicht aber an der Software oder Hardware. Bei Leitstellenbestandteilen kann auch ein Austausch von Hardwarekomponenten eine unwesentliche Änderung sein.

Die BDBOS prüft auf Basis Ihrer Meldung, ob tatsächlich eine unwesentliche Änderung vorliegt.

  • Dies gilt als der Fall, wenn die BDBOS Ihnen nicht innerhalb von 3 Monaten eine abweichende Entscheidung mitteilt.

Handelt es sich nach Beurteilung der BDBOS hingegen um eine wesentliche Änderung, erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten eine schriftliche Mitteilung. Dann müssen Sie in der Regel eine Änderungszertifizierung beantragen.

Weitere Informationen

Formulare


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Voraussetzung


  • Sie müssen Zugang zum geschützten Bereich im Webportal der BDBOS haben.
  • Falls Ihr Firmensitz außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) liegt:
  • Sie müssen eine empfangsbevollmächtigte Person mit Anschrift innerhalb der EU oder des EWR benennen.

Gebühr


Gebühr
180 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Überweisung/Zahlschein SEPA-Überweisung

Ablauf


Sie können unwesentliche Änderungen von Endgeräten online oder per Post mitteilen.

Unwesentliche Änderungen von Endgeräten online melden:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein ELSTER-Organisationskonto. 
  • Die BDBOS prüft Ihre Angaben.
  • Wenn Sie innerhalb einer Frist von 3 Monaten keine Mitteilung der BDBOS erhalten, gilt die Änderung als unwesentlich.
    • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung der BDBOS, wenn von Ihrer Seite Handlungsbedarf besteht und Sie zum Beispiel einen Antrag auf Änderungszertifizierung stellen müssten.
  •  Sie bezahlen die Gebühren.

Unwesentliche Änderungen von Endgeräten postalisch oder per E-Mail melden:

  • Laden Sie das Formular "Änderungszertifizierung von Endgeräten" auf der Internetseite der BDBOS herunter.
  • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie an die Zertifizierungsstelle der BDBOS.
  • Die BDBOS prüft Ihre Angaben.
  • Wenn Sie innerhalb einer Frist von 3 Monaten keine Nachricht von der BDBOS erhalten, gilt die Änderung als unwesentlich.
    • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung der BDBOS, wenn von Ihrer Seite Handlungsbedarf besteht und Sie zum Beispiel einen Antrag auf Änderungszertifizierung stellen müssten.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Erforderliche Unterlagen


  • Anzeigeformular für unwesentliche Änderungen

Fristen


Fristtyp: Anzeigefrist

Unwesentliche Änderungen an einem für den Digitalfunk BOS zertifizierten Endgerät müssen Sie unverzüglich der BDBOS melden.

Fristtyp:

Dauer: 4

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
3-12 WOCHE

Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am
14.11.2023