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Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse anfordern

Sie sind oder waren in der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert  und benötigen eine Auskunft über Ihre künftigen Altersrentenansprüche und Ihren Rentenbeginn? Diese können Sie jederzeit formlos anfordern.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

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Ausführliche Beschreibung


Die Rentenauskünfte der Landwirtschaftlichen Alterskasse können folgende Informationen für Sie enthalten:

  • Angaben über die zu erwartende Höhe Ihrer Regelaltersrente.
  • Angaben zum frühestmöglichen Rentenbeginn für vorzeitige Altersrenten mit Angaben zu Rentenabschlägen.
  • Übersicht der zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse.
  • Hinweise und Informationen zu
    • den Voraussetzungen für alle Altersrenten,
    • zur Rentenantragstellung,
    • zu Hinzuverdiensten,
    • zum Versicherungsverlauf,
    • zur Besteuerung,
    • zu den Auskunfts- und Beratungsmöglichkeiten und
    • zur Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner.

Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.
 

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


  • Sie sind oder waren bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert.
  • Sie beziehen noch keine Rente aus eigener Versicherung. 

Gebühr


Es fallen keine Kosten an.

Ablauf


Sie können die Rentenauskunft online auf dem Internetportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen. Oder Sie fordern die Auskunft formlos per Post, per E-Mail oder telefonisch an. 

Wenn Sie Ihren Antrag online stellen wollen:

  • Rufen Sie das SVLFG-Versichertenportal auf.
  • Melden Sie sich im Portal mit Ihrer Nutzerkennung an oder registrieren Sie sich erstmals zur Nutzung des Portals.
  • Sie können mithilfe der Formularoptionen eine Rentenauskunft anfordern.
  • Die Auskunft erhalten Sie online über Ihr Versicherten-Postfach oder per Post.

Wenn Sie die Rentenauskunft per Post oder per E-Mail anfordern wollen:

  • Verfassen Sie ein formloses Anschreiben, in dem Sie die Rentenauskunft anfordern.
  • Versenden Sie Ihre schriftliche Anfrage per Post oder per E-Mail.
  • Sie erhalten die Rentenauskunft per Post.

Wenn Sie die Rentenauskunft telefonisch anfordern wollen:

  • Rufen Sie die Landwirtschaftliche Alterskasse an.
  • Teilen Sie Ihren Wunsch nach einer Rentenauskunft mit.
  • Sie erhalten die Rentenauskunft per Post.

Erforderliche Unterlagen


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Fristen


Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
7 WERKTAG

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Die Rentenauskunft ist eine unverbindliche Serviceleistung der Landwirtschaftlichen Alterskasse. Ein Widerspruch ist nicht möglich.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am
20.01.2024