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Verwendungsnachweis für eine projektgebundene oder institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Entwicklung einreichen

Sie haben vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine institutionelle oder projektgebundene Förderung erhalten? Dann müssen Sie im Anschluss einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen und verwendeten Förderbeträge einreichen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

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Ausführliche Beschreibung


Ihre gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung hat vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) projektbezogene oder institutionelle Fördermittel erhalten.

Wenn Ihr wissenschaftliches oder anwendungsorientiertes Forschungs- und Evaluierungsprojekt abgeschlossen ist, müssen Sie dem BMZ einen Fördernachweis übermitteln. Damit belegen Sie, wofür Sie die Gelder verwendet haben.

Formulare


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Voraussetzung


  • Ihr Projekt wird vom BMZ gefördert.

Gebühr


Es fallen keine Kosten an.

Ablauf


Den Verwendungsnachweis für geförderte projektgebundene oder institutionelle Projekte können Sie online oder per Post einreichen.

Wenn Sie den Verwendungsnachweis online einreichen wollen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Online-Formular aus. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Verwendungsnachweis online ab.

Wenn Sie den Verwendungsnachweis per Post einreichen wollen:

  • Schicken Sie Ihren Verwendungsnachweis per Post an das BMZ.

Das BMZ prüft Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Erforderliche Unterlagen


  • Verwendungsnachweis
  • Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis
  • Auflistung der Einnahmen und Ausgaben inklusive einer tabellarischen Belegübersicht

Fristen


Den Verwendungsnachweis müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres nach bewilligter Förderung vorlegen.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
3 MONAT

Weitere Kontaktmöglichkeiten


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Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Fachlich freigegeben am
05.01.2024