Außergerichtliche Verfahren und Streitschlichtung
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Leistungen zur Lebenslage: Außergerichtliche Verfahren und Streitschlichtung
Schlichtungsverfahren gemäß § 16 Behindertengleichstellungsgesetz
Wenn Sie mit einer Behinderung leben und in Ihrem täglichen Leben Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen aufgrund fehlender Barrierefreiheit erfahren, können Sie die...
Beratung bei außergerichtlichen Verfahren
Wenn Sie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen oder Rechtsberatung im ausländischen Recht erbringen möchten, brauchen Sie eine Erlaubnis
Nachlasspflegeschaft Anordnung
Wenn Ihnen jemand Geld schuldet und diese Person verstirbt, können Sie eine Nachlasspflegschaft über das Erbe beantragen, wenn ein Sicherungsbedürfnis besteht oder die Person der Erbin oder des Erben unbekannt ist.
Streitschlichtung Durchführung
Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung werden von den Schiedsstellen der Gemeinden und anerkannten Gütestellen durchgeführt.
Streitschlichtung Durchführung obligatorisch
In bestimmten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilrecht) müssen Sie zwingend einen Schlichtungsversuch unternehmen, bevor Sie Klage vor Gericht erheben können (obligatorische Streitbeilegung).
Schlichtungsverfahren zur Behindertengleichstellung beantragen
Wenn Sie in Ihrem täglichen Leben Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen durch Bundesbehörden erfahren, die beispielsweise auf mangelnde Barrierefreiheit zurückgehen, können...
Verbraucherrechte und Garantien beim Einkaufen
Gesetzliche Konformitätsgarantie für Waren A. Institut der gesetzlichen Gewährleistung Verbraucher haben einen Anspruch darauf, dass die von ihnen gekaufte Ware mangelfre...
Beim Eisenbahn-Bundesamt die Bereitstellung einer elektronischen Akte zur Einsicht beantragen
Sie befinden sich in einem Verwaltungsverfahren mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und benötigen Einsicht in Ihre Verfahrensunterlagen? Dann können Sie Akteneinsicht beim EBA beantragen.
Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.
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